Mahn-
und Vollstreckungswesen

Verantwortlich für die Überwachung des Zahlungsverkehrs ist die Finanzbuchhaltung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.

Sollte ein Zahlungspflichtiger nicht innerhalb der Zahlungsfrist zahlen, wird das Mahnverfahren eingeleitet.  Dieses ist mit zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschlägen oder Verzugszinsen verbunden.

Sofern innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt, wird durch die Finanzbuchhaltung das Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Hier ist zu beachten, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur eine Mahnung gesetzlich vorgesehen ist!

Im Rahmen der Vollstreckung kann die Finanzbuchhaltung die Pfändung u.a. von Einkünften, Bankkontoguthaben oder beweglichen Gegenständen, wie z.B. eines Kraftfahrzeuges, veranlassen, gegebenenfalls auch die Verwertung einer vorhandenen Immobilie im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens.

Zur Vermeidung von Kosten und weiteren Folgen, wie die Sperrung des Bankkontos oder die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis, lohnt es sich also, eine erhaltene Rechnung umgehend zu bezahlen.

Die Stadtkasse leistet als Vollstreckungsbehörde auch Amtshilfe für andere Behörden.