Verantwortlich für die Überwachung des Zahlungsverkehrs ist die Finanzbuchhaltung der Stadt Rheda-Wiedenbrück.
Sollte ein Zahlungspflichtiger nicht innerhalb der Zahlungsfrist zahlen, wird das Mahnverfahren eingeleitet. Dieses ist mit zusätzlichen Kosten wie Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschlägen oder Verzugszinsen verbunden.
Sofern innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt, wird durch die Finanzbuchhaltung das Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Hier ist zu beachten, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur eine Mahnung gesetzlich vorgesehen ist!