Wahlen in Rheda-Wiedenbrück

Bürgerbefragungen

Bürgerbefragung "Südring" 2025

Im Zeitraum vom 03.06.2025 bis zum 30.06.2025 findet eine Bürgerbefragung zum Südring statt.

Die zur Abstimmung stehende Frage lautet:

 „Sind Sie grundsätzlich dafür, dass der Neubau des Ringschlusses Südring in Rheda-Wiedenbrück (zwischen der Kreuzung K 1, Lippstädter Straße und der K 9, Rietberger Straße) weiterverfolgt wird?“

Diese Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.

Befragungsgebiet ist das Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich per Brief.

Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zum Verfahren der Bürgerbefragung.

  • Berechtigung zur Teilnahme an der Befragung

    Zur Teilnahme berechtigt sind,

    • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
    • die am Tag des Bürgerentscheids das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 30.06.2009 geboren sind,
    • mindestens seit dem 16. Tag vor Beginn der Befragung, also seit dem 18.05.2025, in Rheda-Wiedenbrück ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

    Die Teilnahmeberechtigten erhalten in der Woche vor dem Befragungsbeginn ihre Befragungsunterlagen. Wer bis zur zweiten Juni-Woche keine Befragungsunterlagen erhalten hat, sollte sich mit   dem Wahlamt in Verbindung setzen.

    Teilnehmen kann nur, wer in das Verzeichnis der Teilnahmeberechtigten eingetragen ist und Befragungsunterlagen erhalten hat. Das Verzeichnis der Teilnahmeberechtigten wird in der Zeit vom 18.05.2025 bis zum 24.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlamt der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück, Zimmer E34 bis E36, in elektronischer Form zur Einsichtnahme bereitgehalten.

    Jede*r Teilnahmeberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur eigenen Person im Verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Zur Überprüfung der Daten von anderen eingetragenen Personen haben Teilnahmeberechtigte nur dann ein Recht auf Einsicht in das Verzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Einsicht in das Verzeichnis besteht nicht hinsichtlich der Daten von Teilnahmeberechtigten für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist.  

    Wer das Verzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch erheben. Der Einspruch muss schriftlich eingehen oder durch Erklärung zur Niederschrift beim Wahlamt während der allgemeinen Öffnungszeiten erhoben werden.

  • Ablauf der Befragung

    Die Befragung findet ausschließlich per Brief statt.

    Teilnahmeberechtigte erhalten bis zum 03.06.2025 die amtlichen Vordrucke zur Befragung nebst einem amtlichen Rücksendeumschlag in der Farbe Gelb. Dieser Postsendung ist ferner ein Informationsheft beigefügt, in dem das Verfahren der Befragung beschrieben wird und Stellungnahmen jeder Ratsfraktion sowie des Bürgermeisters zur gestellten Frage enthalten sind. 

    Jede*r Teilnahmeberechtigte hat eine Stimme.

    Die Teilnahme erfolgt dadurch, dass die teilnehmende Person durch ein auf dem amtlichen Vordruck gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welche Antwort gelten soll.

    Berechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind, können sich zur Teilnahme der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von den Berechtigten selbst getroffenen und geäußerten Entscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der Berechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

    Jede*r Teilnehmende hat im verschlossenen Rücksendeumschlag den gekennzeichneten Vordruck so rechtzeitig zurückzugeben oder zu übersenden, dass dieser am 30.06.2025 bis 16:00 Uhr im Rathaus Rheda, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück eingeht.

  • Ermittlung des Befragungsergebnisses

    Die Ermittlung des Befragungsergebnisses erfolgt am 01.07.2025 ab 09:00 Uhr durch öffentliche Auszählung der Antworten im Rathaus Rheda-Wiedenbrück, Rathausplatz 13.