Klimaschutzpreis 2025
der Westenergie

Ehrenamtliches Engagement ist eine der wichtigsten Säulen des Klima- und Umweltschutzes. Deshalb starten Westenergie und die Stadt Rheda-Wiedenbrück in diesem Jahr wieder den Wettbewerb um den Westenergie Klimaschutzpreis mit attarkiven Prämien.  Eine Jury ermittelt die drei besten Projekte, die ein Preisgeld von insgesamt 2.500,00 Euro erhalten.

Aktuell: Bewerbungen können zwischem dem 15.05.25 und 14.09.25 direkt bei westenergie eingreicht werden.


Gemeinsam bewerten sie die Bewerbungen und zeichnen lokale Projekte aus. Das Allerwichtigste ist: Die eingereichten Projekte müssen allen Bürgern einer Kommune zu Gute kommen. Neben Privatpersonen können auch Vereine, Firmen und Institutionen mitmachen. Die Bewerbung läuft dann ganz einfach ab: Sie reichen eine kurze, formlose Beschreibung Ihres umgesetzten Projekts bis zum 14.09.2025 ein, gern mit Fotos .  Als Inspiration für auszeichnungswürdige Projekte können die folgenden Fragestellungen dienen.

  • Wie lebt es sich klimabewusst im Jahre 2030?
  • Wo können wir Energie sparen?
  • Wie werden wir Energie erzeugen?
  •  Was kann jeder Einzelne tun, um die Stadt klimafreundlicher zu gestalten?
Keine Mitarbeitende gefunden.
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Teilnahmebedingungen

  • Teilnehmen kann jede natürliche und juristische Person (Bürger*innen, Vereine, Unternehmen, sonstige Institutionen wie Schulen und KiTas) einer Kommune, die auf lokaler Ebene Projekte zum Umwelt- und Klimaschutz umgesetzt hat und die der Allgemeinheit zugutekommen. 
  • Zugelassen sind alle Projekte zum Wohl und Schutz des Klimas, der Umwelt sowie der Natur, die von der Öffentlichkeit nutzbar sind.
  • Privatpersonen und Vereine dürfen nur teilnehmen, wenn ihre Projekte der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich/nutzbar sind. D. h., dass die Refinanzierung von z. B. PV-Anlagen, Wärmepumpen, LED-Umrüstungen nicht möglich ist!
  • Minderjährige dürfen mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten teilnehmen, wenn deren Erlaubnis vorliegt. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto der Erziehungsberechtigten. 
  • Preisträger*innen der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt. Ein Projekt, das bereits gefördert wurde, kann nicht noch einmal gefördert werden.
  • Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie Initiativen (zum Beispiel Westenergie aktiv vor Ort) abgrenzbar sein.
  • Die Projekte müssen umgesetzt sein.
  • Selbständige dürfen keine Projekte einreichen, die ihrem Geschäftsfeld zuträglich sind (z.B. Imker*in stellt Bienenstöcke auf).
  • Amts- und Mandatsträger*innen dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vorsitz eines Vereins) ehrenamtlich innehaben.
  • Eine Jury aus Kommunalverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.