Aktiv für Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück
Antragszeitraum: 01.09.2026 bis 30.09.2026.
Hinweis: Die Reihenfolge der Eingänge ist nicht ausschlaggebend für eine Förderung. Sofern das Förderbudget ausreicht, werden alle Anträge geprüft, die zwischen dem 1. und dem 30. September eingegangen sind. Sollte das Budget überschritten werden, wird per Losverfahren entschieden.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück fördert die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Die Förderrichtlinie umfasst folgende Bereiche
Sanierung: Fenster | Türen | Dämmung
Erneuerbare Energien: Balkonkraftwerke | Speicher für PV-Anlagen
Klimafolgenanpassung: Regenwassernutzung | Dach-/ Fassadenbegrünung | Baumpflanzungen | Flächenentsiegelung
Mobilität: Lastenfahrrad | Fahrradanhänger
Sonderförderung: Dein Klimaschutzprojekt
Die Förderbedingungen sind in der zugehörigen Förderrichtlinie nachzulesen.



