Aktuelles in Rheda-Wiedenbrück

Überschwemmungsgebiet Ems - öffentliche Auslage

Die Bezirksregierung Detmold hat für die Ems in den Kreisen Gütersloh und Paderborn das mit Verordnung vom 22.Oktober 2018 vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet überarbeitet und plant die geänderte Ausweisung durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ems in den Kreisen Gütersloh und Paderborn vom 21. November 2001 und die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes an der Ems in den Kreisen Gütersloh und Paderborn vom 22. Oktober 2018 werden mit In-Kraft-Treten der neuen Festsetzung aufgehoben.

Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW (LWG). Gemäß § 83 Abs. 2 LWG ist die Öffentlichkeit im Wege einer Auslegung der Unterlagen des geänderten Überschwemmungsgebietes zu beteiligen und ihr so die Möglichkeit zu geben, sich über die Ausweisung und die sich durch die Festsetzung ergebenen Rechtsfolgen zu informieren.

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Planunterlagen des ermittelten Überschwemmungsgebietes (Karten und Erläuterungsbericht) im Foyer des Rathauses der Stadt Rheda-Wiedenbrück, in der Zeit vom

25. September bis einschließlich 24. November 2020

aus und kann dort zu den nachfolgenden Zeiten

Mo. - Fr.     von 08:00 – 12:00 Uhr,

Mo. - Mi     von 14:00 – 17:00 Uhr,

Do.               von 14:00 - 18:00 Uhr

unter Einhaltung der geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen (mind. jedoch Abstand, Mund-Nasen-Maske, Handschuhe und Desinfektion),  oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05242/963-340 (Herr Kröger, E-Mail: stephan.kroeger@rh-wd,de) oder 05242/963-360 (Herr Duhme, E-Mail: michael.duhme@rh-wd.de) eingesehen werden.

Die Unterlagen sind während der Auslegung auch über das Internet unter dem Link www.brdt.nrw.de und dem Suchbegriff „Aktuelles aus der Wasserwirtschaft“ einsehbar.

Stellungnahmen zur Festsetzung der neuen Ausweisung können bis 2 Wochen nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, d.h. bis einschließlich 07. Dezember 2020 (24:00 Uhr - Poststempel der Behörde) bei der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Der Bürgermeister, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück oder bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold unter Angabe des Überschwemmungsgebietes schriftlich eingereicht werden.

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/des Stellungnehmenden enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind nicht zulässig. Stellungnahmen, die bei den Kommunen eingehen, werden zuständigkeitshalber zur Prüfung an die Bezirksregierung abgegeben. Die personenbezogenen Daten werden verwendet, damit eine Eingangsbestätigung sowie das Prüfergebnis der Stellungnahme übermittelt werden kann. In Ausnahmefällen werden diese Daten an einen externen Gutachter weitergegeben, wenn dieses für die Prüfung der Stellungnahme erforderlich ist. Weitere Ausführungen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold nachzulesen.

Stellungnahmen, die per E-Mail abgegeben werden, können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese neben dem Vornamen und Nachnamen auch die vollständige Anschrift des Stellungnehmenden beinhalten.