Mit diesem Vorgehen sollen zunächst die ausstehenden Entscheidungen des Landes NRW zu den Vorgaben für die Kinderbetreuung in der Corona-Pandemie ab dem 22.02.2021 sowie zu einem möglichen Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge abgewartet werden.
Die bisherige Dringlichkeitsentscheidung der Stadt Rheda-Wiedenbrück aus dem Januar 2021 sieht einen Verzicht auf die Elternbeiträge in den Folgemonaten vor, wenn sich die Ausnahmesituation aus dem Januar verlängert und sich das Land mit mindestens 50 % an dem Beitragsausfall beteiligt.
Wenn die Klärung dieser Aspekte durch das Land NRW erfolgt, wird die Stadt die Eltern darüber zeitnah informieren.