Den Link zum Wahlscheinantrag finden Sie unten. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Antrag online zu stellen, kann im Rathaus und im Historischen Rathaus Antragsvordrucke erhalten. Wer auf diesem Wege einen Briefwahlantrag stellt, muss nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung keinen neuen Antrag stellen.
Der Dienstleister der Stadtverwaltung hat das Wahlamt informiert, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen entgegen den ursprünglichen Plänen erst ab dem 28. Januar erfolgt. Das Wahlamt bittet deshalb die Wählerinnen und Wähler, die per Brief wählen wollen, nicht auf die Wahlbenachrichtigungen zu warten, sondern den Antrag schon jetzt online zu stellen. Sobald die Stimmzettel vorliegen, ist auch die Briefwahl vor Ort im Rathaus möglich.
Dies zeitige Antragsstellung ermöglicht dem Wahlamt die Anträge schon zu bearbeiten und hilft die erwarteten Mengen zu bewältigen. Die Stimmzettel werden jedoch weiterhin erst Ende der ersten Februar-Woche erwartet. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt dann so schnell wie möglich. Voraussichtlich ab dem 7. Februar ist die Wahl direkt im Briefwahlbüro im Rathaus möglich.
Grundsätzlich sollten alle Briefwählerinnen und –wähler beachten: Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens bis zum Wahlsonntag, 23.02.2025, 18 Uhr, im Wahlamt eingegangen sein.
Den Link zum Briefwahlantrag und weitere Informationen finden Sie hier.