Hier finden Sie Informationen -
als Mieter – zum Wohnberechtigungsschein
als Hauseigentümer zum Antrag auf Zinssenkung
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Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) unbedingt erforderlich.
Eigentümer*innen dürfen die Wohnung nur dann vermieten, wenn die Wohnungssuchenden einen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung. Mit der Erteilung wird sichergestellt, dass belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen, die mit Steuermitteln subventioniert wurden, nur Wohnungssuchenden bzw. Haushalten zugutekommen, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze liegt.
Ein WBS kann nur erteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Einkommen
Die Einkommensgrenze beträgt für einen Ein-Personenhaushalt 23.540,- Euro und für einen Zwei-Personenhaushalt 28.350,- Euro. Für jede weitere zum Familienhaushalt zu rechnende Person erhöht sich dieser Betrag um 6.530,- Euro. Für zum Haushalt zu rechnende Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 860,- Euro.
Bei der Berechnung des Einkommens werden die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres oder gegebenenfalls des laufenden Jahres hochgerechnet und zugrunde gelegt.
Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschalen Abzugsbeträge vermindert.
Die Einkünfte aller Angehörigen, die mit in die Wohnung einziehen möchten, dürfen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.
2. Wohnungsgröße
Die angemessene Wohnungsgröße staffelt sich wie folgt:
Ein WBS kann
In Ausnahmefällen kann auch eine Bezugsgenehmigung erteilt werden, die von den genannten Voraussetzungen abweicht.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den genannten Ansprechpersonen.
Unterlagen
Nachweise über die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres und des laufenden Jahres.
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung eines WBS liegen bei 10,- Euro.
Einkommenserklärung zum Antrag auf Wohnberechtigung/Zinssenkung