Unterbringung
GeflüchteteR Menschen

Hier finden Sie auch das Infoheft für den Bürgerentscheid zur ZUE.


Informationen über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes

In der Ratssitzung am 02.12.2024 hat sich der Stadtrat mehrheitlich für die Errichtung einer ZUE und deren Betrieb durch die Bezirksregierung ausgesprochen. Der Betrieb der ZUE ist auf die Dauer von 10 Jahren und eine Höchstbelegung von 360 Menschen begrenzt. (siehe unten: Ratssitzungen vom 2. und 9. Dezember.)

Der Entschluss wurde gefasst vor dem Hintergrund, dass die Stadt verpflichtet ist, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen. Bei den eigenen Unterbringungseinrichtungen (städtische Holzständer- oder Containerbauten für jeweils ca. 60 Menschen und zugemietete Wohnungen) stößt die Stadt an ihre Grenzen, ebenso bei der Zahl der Kita- und Schulplätze sowie der für die Betreuung nötigen Mitarbeiter.

Wird eine ZUE errichtet, übernimmt die Bezirksregierung die Betreuung der dort lebenden Flüchtlinge, sorgt für erste Sprach- und Integrationskurse und trägt alle  anfallenden Kosten. Zugleich werden die dort untergebrachten maximal 360 Personen 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet.

Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss

Die Bürgerinitiative „In Vielfalt ohne Angst“ hat gegen den Ratsbeschluss ein Bürgerbegehren initiiert. Es richtet sich gegen den Ratsentscheid zur Errichtung der ZUE vom 02.12.2024. Der Rat hat am 09.12. die vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Die Bürgerinitiative hat zwischenzeitlich mit 5.348 gültigen Unterschriften das notwendige Quorum erreicht. Daher hat der Rat am 31.03.25 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Da der Rat mehrheitlich seinen Beschluss für die ZUE bestätigt hat, kommt es nun zu einem Bürgerentscheid. Er wird bis zum 30.06.2025 in Form einer Briefwahl durchgeführt. Dieser Bürgerentscheid wäre erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen sich im Sinne des Entscheides ausspricht und wenn diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Bürger*innen beträgt.

Ablauf

Bei dem Bürgerentscheid zur ZUE sind gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Satzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Rheda-Wiedenbrück wohnen, stimmberechtigt. Es handelt sich um den gleichen Personenkreis, der auch bei der Kommunalwahl wahlberechtigt ist.

Zum Bürgerentscheid ZUE werden zunächst Informationsmaterialien zusammengestellt. Dafür haben die Fraktionen, die Bürgerinitiative und der Bürgermeister Zeit bis Anfang Mai, ihre Stellungnahmen zu verfassen. Mitte Mai wird das Abstimmungsverzeichnis erstellt. Ab Anfang Juni werden dann die notwendigen Abstimmungsunterlagen per Post an alle ca. 39.000 Abstimmungsberechtigten verschickt. Die Antwort muss bis zum 30. Juni 2025, 12 Uhr wieder an das Rathaus zurückgesandt werden.
Die Auswertung erfolgt unmittelbar im Anschluss.

Bisherige Beratungsfolge, Infoveranstaltungen und Dokumente

Ratssitzung 1.10.2024

In der Ratssitzung am Dienstag, 1. Oktober, wurde erstmalig über die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) beraten. Nach der Bürgerfragestunde gab es umfassende Antworten.

Ratssitzung 28.10.2024

In der Ratssitzung am 28.10.2024 wurde das zweite Mail über die Einrichtung einer ZUE des Landes in Rheda-Wiedenbrück beraten. Es wurde eine Vertagung der Entscheidung beantragt.

Ratssitzung 02.12.2024

In der Ratssitzung am 02.12.2024 hat sich der Rat mehrheitlich für die Errichtung einer ZUE und deren Betrieb durch die Bezirksregierung - ausgesprochen. Der Betrieb der ZUE ist auf die Dauer von 10 Jahren und eine Höchstbelegung von 360 Menschen begrenzt.

Ratssitzung 09.12.2024

Infolge des Beschlusses zur Einrichtung einer ZUE in der Sitzung am 2. Dezember hat eine Bürgerinitiative die Absicht erklärt, ein Bürger-
begehren gegen den Ratsbeschluss einzuleiten. Der Rat hat die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens bestätigt.
Da das Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung für die Errichtung einer ZUE hat, werden parallel Planungen unternommen, um weitere städtische Unterbringungseinheiten zu errichten und abgängige zu erneuern. Eine Prüfung von sieben potentiellen Standorten hat ergeben, dass die Fläche "Im Mersch" auch hier am geeignetsten ist.


Ratssitzung 31.03.2025

Der Rat hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt. Gleichzeitig hält er mehrheitlich an seinem Beschluss für die ZUE fest. Damit kommt es zu einem Bürgerentscheid, welcher der Bürgerschaft die Möglichkeit gibt, eine Stimme für oder gegen die Zentrale Landesunterkunft „Im Mersch“ abzugeben. Alternativ muss die Stadt Rheda-Wiedenbrück selbst weiter Geflüchtete in kommunalen Einrichtungen unterbringen und versorgen und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.  Bis zum 30. Juni 2025 wird der Bürgerentscheid im Briefwahlverfahren durchgeführt.


Öffentliche Informationsveranstaltung 10.10.2024

Am Donnerstag, 10. Oktober, um 19 Uhr, waren alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in das A2-Forum eingeladen. Neben Bürgermeister Theo Mettenborg informierten Dr. Ina Epkenhans-Behr als zuständige Beigeordnete, der Erste Beigeordnete Christoph Krahn, Rüdiger Most als zuständiger Abteilungsleiter der Bezirksregierung Detmold und Martin Hempel als zuständiger Hauptdezernent der Bezirksregierung über das Thema und beantworteten Fragen aus dem Publikum.

Informations-Flyer im Januar 2025

Die Frage nach der weiteren Unterbringung von Geflüchteten beschäftigt seit einigen Monaten die Menschen in Rheda-Wiedenbrück. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 nach mehrfacher Beratung und umfassender Abwägung aller Argumente, der Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes anstelle einer Unterbringung von Flüchtlingen in städtischen Einrichtungen zugestimmt.
Über die Hintergründe der Planungen informiert ein Flyer, den Sie nachfolgend herunterladen können.


Häufig gestellte Fragen zum Thema ZUE 

Diese FAQ-Liste wird regelmäßig aktualisiert.

  • Was ist eine ZUE?

    Die ZUEen werden vom Land betrieben und liegen in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksregierung. Die Leitung der Einrichtungen, die psychosoziale Erstberatung sowie die Verfahrensberatung obliegt dem Land. Die Bereiche Betreuung, Sicherheit und Verpflegung werden durch das Land an externe Dienstleister vergeben. Spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE werden die dort vorgehaltenen Plätze zu 100 % auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet, sodass im Regelfall während der Betriebsdauer der ZUE für eine gewisse Zeit nicht mit weiteren Zuweisungen von Geflüchteten in die Kommune gerechnet werden muss.

    Die untergebrachten Personen werden vollverpflegt und werden mit Hygieneartikeln versorgt. Betreuendes Personal ist rund um die Uhr vor Ort. Es werden tagesstrukturierende Freizeit-Angebote, Sportaktivitäten, Erstorientierungs- und Deutschkurse sowie Kinderspielstuben angeboten. Darüber hinaus gibt es in der Regel ein schulnahes Angebot. Eine Regelbeschulung erfolgt für in einer ZUE untergebrachte Kinder nicht. In den Einrichtungen wird eine Sanitätsstation für die medizinische Grundversorgung betrieben.

    Für jede Einrichtung wird von der zuständigen Bezirksregierung ein/e Umfeldmanager*in gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Ansprechperson für die Anliegen von Nachbarn, Bürgerinnen und Bürgern sowie der Kommune.

    Bürgerschaftliches Engagement und ehrenamtliche Tätige sind in den Einrichtungen willkommen. Die Ehrenamtskoordination gehört insofern zum Leistungsumfang der Betreuungsleistungen.

    Beim beauftragten Verpflegungsdienstleister liegt die Verantwortung für den Betrieb der Kantine mit Ausgabe der Verpflegung. Anders als in kommunalen Einrichtungen erfolgt die Versorgung der Bewohner*innen von ZUEs im Wesentlichen durch Sachleistungen.

    Ein von der Bezirksregierung zu beauftragender Sicherheitsdienstleister ist für die Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs zuständig und 24/7 vor Ort präsent. Hierfür übernimmt dieser Eingangs- und Ausgangskontrollen, führt Aufsicht bei Neuankunft sowie Taschengeld-, Kleidungs- und Essensausgaben sowie bei der Durchführung von Transfers.

    Die Schutzsuchenden bleiben bis zur finalen Zuweisung in eine Kommune, bis zur Ausreise oder bis zur Abschiebung in der ZUE. Sorgeberechtige mit Kindern verbleiben regelmäßig nicht länger als 6 Monate in einer ZUE; Personen ohne Kinder regelmäßig nicht länger als 24 Monate.

    Den entsprechenden Leistungskatalog des Landes NRW „Betreuung für ZUEs“ finden Sie hier.

  • Was ist der Unterschied zu einer städtischen Unterkunft?

    Die ZUE ist für Geflüchtete die zweite Station nach einem kurzen Aufenthalt in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes. Sofern nicht bereits während des Aufenthalts in der ZUE eine Ablehnung des Antrags und eine Rückführung in das Herkunftsland oder eine Überstellung in ein anderes EU-Land nach dem Dublin-Verfahren stattfindet, erfolgt innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Monaten bzw. bei Minderjährigen und ihren Sorgeberechtigten bis zu 6 Monaten eine Zuweisung der Personen in die Kommunen.

    ZUEen werden von den Bezirksregierungen als Landeseinrichtungen betrieben und durch eigenes Personal vor Ort geleitet. Die Verfahrensberatung der Bewohner erfolgt ebenfalls mit eigenem Personal der Bezirksregierung – ebenso wie eine psychosoziale Erstberatung der Bewohner. Der Betrieb mit den drei Bausteinen Betreuung, Verpflegung und Sicherheit wird dagegen an externe Dienstleister vergeben. Zur Betreuung gehören u.a. Unterhaltung und Betrieb der Einrichtung, Zimmerzuteilung, soziale Betreuung, Freizeitgestaltung durch Sport-, musikalische Angebote, Kinderbetreuung, Taschengeldauszahlungen, Versorgung mit Bekleidung und Hygieneartikeln, Gemeinschaftswäsche, medizinische Grundversorgung.

    Zum Umfang der Dienstleistungen gehört ebenso ein/e Umfeldmanager*in, der/die eine Mittlerfunktion zwischen der Aufnahmeeinrichtung und der Nachbarschaft bzw. Bürgerschaft der Kommune übernimmt. Er/Sie leistet Informations- und Aufklärungsarbeit und dient unter anderem als Anlaufstelle für etwaige Beschwerden.

    Das Land NRW verfügt derzeit über rund 29.193 Plätze in Zentralen Unterbringungseinrichtungen sowie 7.320 Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen. (Quelle: https://www.mkjfgfi.nrw/menue/flucht/entwicklungen-im-bereich-flucht-newsletter). Die Bezirksregierung Detmold muss ihre ZUE-Kapazitäten ausbauen. .

    In den städtischen Einrichtungen wohnen Personen, die der Stadt Rheda-Wiedenbrück zugewiesen wurden. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadt Rheda-Wiedenbrück und leben selbständig in den Unterkünften, die Kinder besuchen städtische Kindertageseinrichtungen oder sind schulpflichtig. Ziel ist die Integration der Geflüchteten mit langfristiger Bleibeperspektive in den Arbeitsmarkt, Schule und Gesellschaft. 

    Vorerst keine Zuweisungen mehr nach Inbetriebnahme

    Die in einer ZUE vorgehaltenen Kapazitäten werden 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommune angerechnet, in der sie betrieben wird.

    D.h. spätestens mit Inbetriebnahme der ZUE werden die dort vorgehaltenen Plätze zu 100 % auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet, sodass mittelfristig nicht mit weiteren Zuweisungen von Geflüchteten nach Rheda-Wiedenbrück gerechnet werden muss. Sollte eine ZUE in Rheda-Wiedenbrück entstehen würde vertraglich vereinbart, dass dort maximal 360 Personen untergebracht werden dürfen.

  • Warum befürwortet die Verwaltung die Einrichtung einer ZUE in Rheda-Wiedenbrück?

    Entlastung der Unterbringungssituation

    Die Anrechnung der Kapazitäten führt zu einer Entlastung der Unterbringungssituation und gewährt der Stadt Planungssicherheit. Es müssten vorerst keine weiteren eigenen städtischen Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden; Kosten für Anmietung/Ankauf oder Errichtung sowie Ausstattung entfallen somit. Angemietete Objekte könnten ggf. sukzessive auf den Wohnungsmarkt zurückgegeben werden.

    Auswirkungen auf das KiTa-, Schul- und Ganztagssystem

    In den letzten Jahren wurde sowohl das KiTa- als auch das Schul- und Ganztagssystem durch steigende Zuwanderung, sowohl im Fluchtkontext als auch im Kontext Arbeitsmigration stark gefordert. Es mussten zusätzliche Plätze geschaffen werden, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können. Auch mit Blick auf den Fachkräftemangel ist es bereits jetzt eine große Herausforderung die gesetzlichen Qualitätsstandards adäquat zu erfüllen. Die in einer ZUE untergebrachten Kinder haben keinen Betreuungsanspruch im KiTa-Bereich und unterliegen keiner Schulpflicht (diese wird erst durch die anschließende Zuweisung in eine Kommune ausgelöst) sodass das städtische KiTa-und Schulsystem nicht durch weitere zugewiesene Kinder gefordert würde.

    Entlastung für die finanziellen und personellen Ressourcen der Stadt

    Die Fachabteilungen der Stadtverwaltung (FB Soziales und Bürgerservice, FB Immobilienmanagement) könnten sich auf diejenigen Unterkünfte und Personen konzentrieren, die wir bereits jetzt in Rheda-Wiedenbrück haben. Ferner werden Finanzmittel nicht durch die Errichtung zusätzlicher Unterkunftsgebäude gebunden.

  • Wieso eine ZUE in Rheda-Wiedenbrück?

    Wieso ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück im Gespräch mit der Bezirksregierung Detmold über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes für 360 Geflüchtete?

    Die Bezirksregierung Detmold hat die Stadt Rheda-Wiedenbrück aufgefordert, nach einem Grundstück für eine mögliche Landesunterkunft zur Unterbringung von Geflüchteten zu suchen. Daraus ergeben sich für die Stadt Rheda-Wiedenbrück nun zwei Optionen:

    1. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ermöglicht der Bezirksregierung Detmold eine ZUE als Landeseinrichtung auf einem städtischen Grundstück zu errichten. Kostenträger wäre das Land NRW, organisatorisch zuständig wäre die Bezirksregierung Detmold. Die 360 Plätze würden 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet werden und Rheda-Wiedenbrück müsste vorerst nicht mehr selbst Geflüchtete kommunal unterbringen und betreuen.

    ODER:

    2. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück ist weiterhin selbst vollumfänglich zuständig für die Unterbringung von Geflüchteten, die ihr vom Land NRW zugewiesen werden. Von 2014 bis 2024 kamen in Rheda-Wiedenbrück durchschnittlich 248 Personen pro Jahr hinzu, 173 Personen zogen aus städtischen Unterkünften aus. Das ist ein Nettozuwachs im Durchschnitt von 75 Personen pro Jahr. Es ist auch in Zukunft mit der Zuweisung von weiteren Flüchtlingen zu rechnen. Für diese müsste Rheda-Wiedenbrück dann selbst Unterbringungskapazitäten organisieren und Kita- und Schulplätze bereitstellen.

  • Muss Rheda-Wiedenbrück weiterhin Geflüchtete aufnehmen?

    Ja - Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz der BRD verankert. Solange schutzsuchende Menschen in unser Land kommen, solange sind alle Kommunen in Deutschland gleichermaßen zur Aufnahme dieser Geflüchteten verpflichtet

  • Wie werden die Flüchtlinge in Deutschland verteilt?

    Sobald sich Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Deutschland asylsuchend melden, werden sie auf die Bundesländer verteilt. Das geschieht nicht zufällig, sondern nach Quoten, die jährlich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel neu ermittelt werden. Das Land NRW nimmt insgesamt rund. 21 Prozent der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge auf. Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt eine Verteilung auf die Kommunen nach Aufnahmequoten, die nach komplexen Formeln errechnet werden. Für Rheda-Wiedenbrück beträgt diese Quote aktuell rund 0,27 Prozent. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat keine Einflussmöglichkeit auf diese Quote.

  • Verfügt Rheda-Wiedenbrück noch über freie Unterkünfte zur Aufnahme geflüchteter Menschen?

    Aktuell ist Rheda-Wiedenbrück mit rund 130 freien Plätzen noch in der Lage, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Unterbringung nachzukommen. Im Sommer kommen mit der kommunalen Unterkunft am Eibenweg 60 Plätze hinzu. Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass die drei Holzständerbauten (Südring, Lümernweg, Am Lattenbusch) aus dem Jahr 2015 mit insg. 180 Plätzen aus immobilienwirtschaftlicher Sicht abgängig und deshalb innerhalb von ein bis maximal zwei Jahren zu ersetzen sind. Problematisch ist, dass der private Wohnungsmarkt bereits weitestgehend erschöpft ist. Erfahrungsgemäß sind für die Sicherstellung der Versorgung zugewiesener Menschen mind. 100 freie Plätze als Puffer erforderlich.

  • Kommen durch eine ZUE mehr Flüchtlinge nach Rheda-Wiedenbrück als ohne ZUE?

    Von 2014 bis 2024 kamen in Rheda-Wiedenbrück durchschnittlich 248 Personen pro Jahr neu hinzu. In 2024 gab es 217 neue Zugänge, davon 180 offizielle Zuweisungen des Landes NRW nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Ausgehend von diesen Erfahrungswerten, würden der Stadt voraussichtlich auch in den nächsten Jahren im Rahmen der „normalen“ Zuweisung weitere 360 geflüchtete Menschen zugeteilt werden.

    Eine ZUE als Landesunterkunft hat die Funktion, auf Schwankungen bezüglich des Zuzugs von Menschen nach NRW flexibel reagieren zu können: Bei einem plötzlichen Anstieg von Zugangszahlen nach Deutschland können Landesunterkünfte zusätzliche Kapazitäten bereitstellen. Bei sinkenden Zahlen können diese wieder entlastet werden. Zurzeit sind die Zentralen Landesunterkünfte zu 65 % belegt. Die Belegung erfolgt nach Inbetriebnahme im Übrigen nicht sofort in Volllast; vielmehr ist eine sukzessive Belegung über einen längeren Zeitraum der Regelfall. Betreiber der ZUE wäre die Bezirksregierung Detmold.  

    Wenn Rheda-Wiedenbrück weiter kommunale Zuweisungen erhält, erfolgt dies in der Regel wochenweise und für diese müssen eigene Unterkünfte errichtet und betrieben werden.

  • Werden der Stadt auch 360 Geflüchtete auf das Aufnahmesoll angerechnet, wenn die ZUE tatsächlich z. B. nur zur Hälfte belegt ist?

    Ja. Maßgeblich für die Anrechnung ist die Kapazität der Unterkunft (Zahl der Plätze).

  • Warum wurde das Grundstück „Im Mersch“ ausgewählt?

    Das Grundstück „Im Mersch“ wurde in 2020 von der Stadt Rheda-Wiedenbrück erworben. Die Regionalplanung sieht an dem Standort in der Langfristplanung Gewerbe vor. Eine Nutzung für Gewerbe ist in den nächsten 10 Jahren aber nicht realistisch. Die Größe des Grundstücks ermöglicht einen Campus-Charakter bei der Aufstellung der Container, große Aufenthaltsbereiche und Freizeitangebote. Das Grundstück ist vergleichsweise entlegen zu Wohnbereichen, der ÖPNV ist ebenso wie Nahversorger gut erreichbar.

  • Wird das Grundstück für die ZUE an das Land NRW verkauft?

    Nein - die Fläche bleibt im Eigentum der Stadt Rheda-Wiedenbrück und würde an das Land NRW für die Dauer des Betriebs der ZUE für einen Zeitraum von 10 Jahren verpachtet.

  • Wie stellt die Stadt sicher, dass nicht mehr als die in Rede stehenden 360 Geflüchteten in dieser ZUE aufgenommen werden?

    Mit dem Land NRW wird eine sogenannte Kooperationsvereinbarung geschlossen, die regelt, dass nicht mehr als 360 Personen in einer auf dem Grundstück zu errichtenden ZUE aufgenommen werden dürfen. Darüber hinaus wird über die Baugenehmigung die Maximalbelegung auf 360 Plätze limitiert.

  • Für wie lange ist eine mögliche ZUE geplant?

    Eine ZUE ist für maximal zehn Jahre geplant. Danach endet der Pachtvertrag. Eine kürzere Laufzeit wäre für das Land NRW nicht wirtschaftlich.

  • Wie wird die Sicherheit gewährleistet?

    Der Gewährleistung der Sicherheit in Gemeinschaftsunterkünften kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Sicherheit ist der Bezirksregierung Detmold als Betreiber der ZUE ein großes Anliegen.

    Ein 24/7 vor Ort anwesender Sicherheitsdienst (3-Schichten) kümmert sich um die Sicherheit in der Einrichtung. Mithilfe von Freizeitangeboten und der sozialen Betreuung der Bewohner durch Mitarbeitende eines Betreuungsdienstes wird möglichen sozialen Spannungen vorgebeugt. Trotzdem kann es beim Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften zu Konflikten kommen. Durch die Mitarbeitenden des Betreuungsverbandes und des Sicherheitsdienstes können solche Spannungen in der Regel aufgefangen und Konflikte schnell befriedet werden. Dem Sicherheitsdienst obliegt auch die Einleitung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen im Brandfall. Die Landeseinrichtung ist umzäunt und der Zugang nur über eine 24/7 besetzte Pforte möglich. Besucher müssen sich ausweisen und erhalten einen Besucherausweis für die Dauer des Besuches. Die Bewohner und Mitarbeiter werden bei Ein- und Ausgang registriert.

    Die Auswahl des Sicherheitsdienstes erfolgt in Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens. Kriterien sind der Preis, Referenzen, mehrsprachiges Personal, interkulturelle Kompetenzen.

    Die nachvollziehbaren Sicherheitsbedenken hat die Verwaltung der Stadt Rheda-Wiedenbrück zum Anlass genommen, mit der Kreispolizeibehörde Gütersloh Kontakt aufzunehmen. In Gütersloh gibt es bereits zwei Landesunterkünfte, die sicherheitstechnisch betrachtet werden konnten. Die Aussage der Polizei bzgl. dieser Unterkünfte war, dass es an den Unterkünften bisher keine relevanten Einsatzlagen gab.

    Über einen regelmäßigen Austausch wird sichergestellt, dass sich Einrichtungsleitung, Betreuungsdienstleister, Polizei, Ordnungsamt der Kommune abstimmen und mögliche Probleme gemeinsam angehen.

  • Wer wird in der ZUE des Landes wohnen?

    In der Unterkunft werden alleinreisende Männer, Frauen und auch Familien aus unterschiedlichen Herkunftsländern und Kulturen leben.

  • Wie werden die Geflüchteten in einer ZUE betreut?

    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung sind als Einrichtungsleitung und Verwaltungskräfte vor Ort. Die Bezirksregierung beauftragt ferner Dienstleister mit der Betreuung. Dies können freie Träger wie beispielweise DRK, Malteser, Johanniter etc. sein.

    Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr (24/7), sodass auch nachts Ansprechpartner und An-sprechpartnerinnen in den Einrichtungen anwesend sind. Dies umfasst sowohl die Sozialbetreuer wie auch den Sicherheitsdienst.

    Neben einer Sozialbetreuung gibt es eine Kinderbetreuung, ein schulnahes Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche, Erstorientierungskurse für Erwachsene, Freizeitangebote für unterschiedliche Gruppen, eine Sanitätsstation, ein Facility Management und ein sogenanntes Umfeldmanagement. Ferner sind Sozialbetreuer und Ansprechpartner der Bezirksregierung in der ZUE. Hilfe bei Anträgen erfolgt ebenfalls durch einen Anbieter innerhalb der ZUE. Des Weiteren werden die in der ZUE wohnenden Menschen dort auch vollständig verpflegt.

  • Wie wird die Qualität der Dienstleister in einer ZUE kontrolliert?

    Mitarbeitende der Bezirksregierung sind vor Ort in der ZUE tätig. Sie betreiben die Unterkunft, sind mit den Dienstleistern im Gespräch und haben die Qualität der Aufgabenerfüllung im Blick. Die Bezirksregierung überprüft unangekündigt ihre Dienstleister, um die Qualität in der Aufgabenerfüllung zu kontrollieren.

  • Wie sollen in einer ZUE so viele Menschen an einem Ort integriert werden?

    Bei einer ZUE als Landesunterkunft handelt es sich um eine zeitlich befristete Unterbringung der schutzsuchenden Personen. Die eigentliche Integrationsarbeit findet nach der Zuweisung an eine aufnehmende Kommune statt. Die ZUE ist vielmehr ein Ort des Ankommens, der der ersten Orientierung in Deutschland dient. In der ZUE erhalten die Geflüchteten allerdings auch bereits Deutschkurse und Angebote zur Stärkung der Alltagskompetenz.

  • Wie betreut und integriert die Stadt Rheda-Wiedenbrück die bereits aufgenommenen Geflüchteten?

    In Rheda-Wiedenbrück sind die geflüchteten Menschen in über 100 Objekten untergebracht. Das Team der Stadtverwaltung und viele ehrenamtlich Engagierte setzen sich dafür ein, dass die Geflüchteten in Rheda-Wiedenbrück gut aufgenommen werden und sich integrieren können. Die Kitas und Schulen engagieren sich dafür, dass die zu uns kommenden Kinder ihre Bildungschancen wahrnehmen können. In einer ZUE als Landesunterkunft steht allerdings deutlich mehr Personal zur Betreuung und Beratung zur Verfügung. Einen Betreuungsschlüssel wie in einer ZUE (Betreuung im 3-Schicht-System) oder auch einen 24/7-Sicherheitsstandard kann die Stadt nicht vorhalten. Dies hängt u.a. auch damit zusammen, dass mit einer kommunalen dezentralen Unterbringung von Geflüchteten in vielen unterschiedlichen Gebäuden höhere personelle und logistische Aufwände als mit einer zentralen Großunterkunft verbunden sind.

  • Müssen für Kinder einer ZUE im Kindergartenalter auch Kita-Plätze in den städtischen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden?

    Nein - da in der ZUE die Kinder im Kindergartenalter unmittelbar in entsprechenden Räumlichkeiten betreut werden, muss die Stadt keine weiteren Kita-Plätze zur Verfügung stellen.

  • Müssen für Kinder einer ZUE im schulpflichtigen Alter Schulplätze in den städtischen Schulen zur Verfügung gestellt werden?

    Nein - für die Dauer des Aufenthalts in einer ZUE besteht für Kinder und Jugendliche keine Schulpflicht, d.h. es müssen keine weiteren Schulplätze in unseren Schulen zur Verfügung gestellt werden.

    In der ZUE findet ein schulnahes Bildungsangebot statt, welches auf den Schulalltag in Deutschland vorbereitet und auch die Alphabetisierung umfasst. Das Bildungsangebot in der ZUE entlastet somit auch die Schulen.

  • Wer zahlt die Leistungen für Geflüchtete?

    Die Leistungen für Asylbewerber, die in einer ZUE untergebracht sind, übernimmt das Land NRW. Bei Asylbewerbern, die unmittelbar einer Kommune zugewiesen sind, müssen Leistungen von der Kommune selbst erbracht werden. Die Kommune erhält vom Land eine Teilerstattung der Kosten, der Städte- und Gemeindebund kritisiert aber seit langem, dass diese Teilerstattung nicht kostendeckend ist.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

    Fragen können auch an das dafür eingerichtete Postfach zue@rh-wd.de gesandt werden.

Stellungnahmen zum Bürgerbegehren

Stellungnahme der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens:

  • Bürgerinitiative

    JA! Bürgerentscheid zur Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 02.12.2024 zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE)

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    wir stehen an einem entscheidenden Punkt für unsere Stadt! Bereits 5.348 Bürgerinnen und Bürger haben mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützt. Ein klares Zeichen!

    Jetzt sind alle nochmals gefragt. Jede Stimme zählt:

    Stimmen Sie beim Bürgerentscheid mit

    JA!  der Ratsbeschluss vom 02.12.2024 zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) soll aufgehoben werden.

    Warum ist die ZUE keine Lösung für unsere Stadt?

    • Dezentrale Unterbringung: Wir setzen uns für kleinere Unterkünfte für Geflüchtete ein, die Integration und Menschlichkeit fördern. Die ZUE ist dagegen nur eine Zwischenstation ohne sinnvolle Beschäftigungen und Perspektiven.
    • Integration statt Isolation: Echte Integration findet in Kitas, Schulen und am Arbeitsplatz statt, sowie durch die selbstständige und verantwortungsvolle Gestaltung des Alltags.
    • Zentrale Großunterkunft: Mit einer ZUE sind sofort und zugleich bis zu 360 Flüchtlinge zentral in unserer Stadt untergebracht. Über 10 Jahre immer wieder wechselnde, neu Ankommende. Besser ist es nach und nach wenige dezentral und integrativ aufzunehmen.
    • Qualität der Unterbringung: Die Betreuungs- und Bildungsangebote in einer ZUE sind von minderer Qualität. Rein wirtschaftliche Interessen stehen im Vordergrund, nicht das Wohl der Geflüchteten. Mehr als 20 Nationalitäten auf engem Raum bergen sozialen Unfrieden.
    • Rückgang der Asylsuchenden: Die Zahl der Asylsuchenden ist stark rückläufig. Die Anträge auf Asyl sind um 45 % zurück gegangen, 03/2025 im Vergleich zu 03/2024. Aktuell sind die 29 ZUEs in NRW nur zu 61% ausgelastet (Stand: 03/2025).
    • Kostenschätzungen hinterfragen: Wir zweifeln die Kostenschätzungen der Stadt an. Diese müssen sich auf die Aufnahmeverpflichtung gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz beziehen (für die die 1:1 Anrechnung gilt) und nicht auf „Zugang minus Abgang“ städtischer Unterkünfte. Zudem muss eine Differenzierung der Personengruppen erfolgen. Zum Beispiel Personen, die volle Bezüge erhalten und Miete bezahlen, so dass der Stadt real keine Kosten entstehen.
    • Kurzfristige Betrachtung: Die behaupteten Einsparungen wurden auf Grundlage eines kurzzeitigen Höchststandes berechnet. Laut der aktuellen Kostenschätzung (03/2025) würden ohne ZUE nur weniger als 1% des städtischen Haushalts (1,58 Mio.) an Mehrkosten entstehen.
    • Aufnahmeverpflichtung trotz ZUE: Auch mit ZUE ist die Stadt verpflichtet weitere Flüchtlinge aufzunehmen, z. B. anerkannte Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage oder Familiennachzug.
    • Ursächliche Probleme lösen: Die besonderen Herausforderungen in unserer Stadt, wie die hohe Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt und ihre Folgen benötigen Lösungen. Engpässe in Schulen und Kitas müssen angegangen werden.
    • Überlastung der Infrastruktur: Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst benötigen keinen zusätzlichen Einsatzschwerpunkt. Zudem befürchten wir weitere Belastungen von Ärzten und Notdiensten.
    • Erhalt von Naherholungsgebieten: Wir setzen uns für den Erhalt des Naherholungsgebietes „Im Mersch“ und den Lebensraum für Wildtiere ein, statt weitere Flächen zu versiegeln.

    Stimmen Sie mit:

    JA! für die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 02.12.2024!

    Gemeinsam für eine menschliche und nachhaltige Zukunft!

    Mit herzlichen Grüßen,

    Moritz Binick, Nadine Lakebrink und Norbert Tschorn

    Vertretungsberechtigte der Bürgerinitiative „In Vielfalt, ohne Angst“

Stellungnahmen der Fraktionen:

  • CDU-Fraktion

    Als CDU-Fraktion möchten wir darlegen, warum wir eine ZUE mit 360 zumeist nicht aufenthaltsberechtigten Alleinreisenden jungen Männern ablehnen. Unser Anliegen ist es, die Interessen unserer Stadtgesellschaft zu wahren und zugleich den humanitären Anforderungen verantwortungsvoll zu begegnen. Eine Einrichtung dieser Größe würde unsere Stadt überfordern, das soziale Miteinander belasten und neue Spannungen hervorrufen.

    1. Stadt bereits stark gefordert – keine Perspektiven durch ZUE

    Rheda-Wiedenbrück profitiert seit Jahren von engagierter Zuwanderung aus Südosteuropa, doch diese bringt auch Herausforderungen. Die geplante Einrichtung ist nicht auf Integration ausgelegt: Alle Untergebrachten sind Alleinreisende junge Männer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. Viele warten bis zu zwei Jahre auf eine Entscheidung, meist mit Rückführung. In dieser Zeit leben sie perspektivlos – für sich und unser Zusammenleben.

    2. Verantwortung bei der Stadt – spürbare Auswirkungen im öffentlichen Raum

    Eine ZUE mit 360 Personen verändert zwangsläufig das Stadtbild. Bewohner dürfen sich tagsüber frei bewegen, werden sich regelmäßig und in Gruppen in der Innenstadt, Parks und an öffentlichen Orten aufhalten. Die Bezirksregierung ist nur innerhalb der Einrichtung zuständig. Für alles außerhalb – Sicherheit, Ordnung, Zusammenleben – trägt die Stadt die Verantwortung. Auswirkungen sind konkret zu erwarten

    3. Planungssicherheit basiert auf überholten Annahmen

    Die Verwaltung verweist auf Zugangszahlen von 2014 - 2024. Diese entsprechen jedoch nicht mehr der aktuellen Entwicklung: Seit Ende 2024 sinken die Zuweisungen. Rheda-Wiedenbrück erfüllt seine Aufnahmequote zu 101 %, landesweit sind ZUEs nur zu 65 % belegt. Die Abgänge übersteigen die Zugänge, 120 Plätze sind derzeit frei, eine neue Unterkunft mit 60 Plätzen wird im Juli bezugsfertig. Die Stadt befindet sich also nicht im Notstand, sondern in Entlastung. Die Annahme, man müsse vorsorglich massiv aufstocken, ignoriert die Realität. „Planungssicherheit“ lässt sich damit nicht begründe

    4. Nur kurzzeitige Entlastung bei Haushalt, Kitas und Schulen

    Anfangs wird die Anrechnung der ZUE-Plätze die Stadt entlasten. Doch nach etwa 2,5 Jahren endet diese „Verschnaufpause“, und die Stadt muss wieder zusätzliche Menschen aufnehmen – neben der bestehenden Großunterkunft. Auch die behauptete Einsparung von bis zu 27,8 Millionen Euro basiert auf Vergangenheitswerten. Sie blendet aktuelle Entwicklungen aus: sinkende Zugänge, höhere Abgänge, freie Kapazitäten. Kurz: Die Entlastung ist weder nachhaltig noch sicher.

    Als CDU-Fraktion stehen wir für eine integrationsfähige, verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik – getragen von christlichen Werten, Realismus und dem Schutz unserer Stadtgesellschaft. Eine ZUE dieser Größenordnung ohne echte Perspektiven überfordert unsere Stadt, belastet das Miteinander und schafft neue Spannungen.

  • move-Fraktion

    Ja, wir, die Rats-Fraktion der Wählergemeinschaft move, befürworten den Bau einer ZUE.

    Vielfach erfahren wir im Austausch mit Bürgern, dass ihnen noch immer nicht klar ist, dass wir als Stadt Rheda-Wiedenbrück keinen Einfluss haben auf die Zahl der zugewiesenen Schutzsuchenden. Folglich geht es nicht darum, ob wir diese Menschen aufnehmen, sondern nur darum, wie wir das machen. Der geplante und durch den Rat beschlossene Standort „Im Mersch“ wird mit oder ohne eine ZUE ein Standort zur Unterbringung dieser Menschen werden, weil es im Stadtgebiet keine geeigneten Alternativstandorte mehr gibt.

    Vorteile einer ZUE

    Wir waren in der ZUE in Gütersloh und haben uns den Alltag dort angesehen.

    • Die Betreuung und Versorgung der Bewohner übernimmt das Land bzw. die Bezirksregierung, oft in Zusammenarbeit mit Organisationen wie Caritas oder DRK.
    • Die Geflüchteten in der ZUE werden 24/7 betreut: Es gibt einen Sicherheitsdienst, Sozialdienste in verschiedenen Sprachen, medizinische Grundversorgung, Beratungsstellen, Kinderbetreuung und schulnahe Angebote. Die Bewohner benötigen keine städtischen Kita- oder Schulplätze und keine Hausärzte vor Ort, da alles innerhalb der ZUE organisiert wird.
    • Die städtische Infrastruktur – insbesondere Kitas, Schulen und Verwaltung – wird entlastet, da deren Kapazitäten durch die Vielzahl an bereits in der Stadt wohnenden Schutzsuchenden bis an die Zumutbarkeitsgrenze belastet sind
    • Die finanzielle Verantwortung für die Versorgung der Geflüchteten in der ZUE trägt das Land. Das verschafft der Stadt Planungssicherheit und spart erhebliche Kosten, die sonst für den Bau und Betrieb eigener Unterkünfte anfallen würden

     

    Warum ist das sinnvoll für Rheda-Wiedenbrück?

    • Die ZUE ist eine nahezu autarke Einrichtung, die die städtische Infrastruktur nicht zusätzlich belastet.
    • Ohne ZUE müsste die Stadt weiterhin jährlich neue Unterbringungskapazitäten schaffen und zusätzliche Kita- und Schulplätze bereitstellen
    • Die Betreuung ist dort personell besser ausgestattet als es die Stadt leisten könnte, da dort ein Betreuungsschlüssel und ein 24/7-Sicherheitsdienst gewährleistet sind.
    • Integration kann auch dort beginnen. Es gibt in anderen ZUEs zahlreiche Freizeitangebote, die von Freiwilligen aus der Kommune gestaltet werden. Dafür gibt es einen Umfeldmanager, der solche Angebote koordiniert, sofern sich Menschen finden, die bei der Integration helfen wollen.
    • Die ZUE entlastet den städtischen Haushalt, sodass freiwillige soziale Leistungen wie z.B. für Schulsozialarbeit oder Zuschüsse für Sportstätten und Vereine nicht gekürzt werden müssen.

     

    Stimmen Sie für eine ZUE

    Mit einer ZUE werden Geflüchtete weiterhin nach Rheda-Wiedenbrück kommen – aber unter besseren Bedingungen für alle Beteiligten. Die Stadt wird entlastet, die Versorgung der Geflüchteten ist gesichert und die Integration der bereits hier lebenden Menschen kann besser gelingen. Deshalb sprechen wir uns klar für die ZUE aus, im Sinne der ganzen Stadtgesellschaft.

  • Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 

    ZUE – der bessere Weg für unsere Stadt

    In unserer Stadt stehen wir vor wichtigen Entscheidungen, die die Zukunft und das Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger maßgeblich beeinflussen. Eine dieser Entscheidungen betrifft die Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung, kurz ZUE, für geflüchtete Menschen. Diese Art der Unterbringung bringt zahlreiche Vorteile, die sich sowohl finanziell als auch gesellschaftlich spürbar auswirken werden. Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Gründe beschreiben, warum die Einrichtung einer ZUE der bessere Weg für unsere Stadt ist.

    Einsparungen in Millionenhöhe

    Einer der entscheidendsten Vorteile einer ZUE ist die deutliche Kostenersparnis für unsere Stadt. Derzeit werden bei uns geflüchtete Menschen dezentral auf verschiedene Containerunterkünfte verteilt, was mit sehr hohen Anschaffungs- und Unterhaltungskosten verbunden ist. Durch die Einrichtung einer ZUE können Ressourcen effizienter gebündelt werden. Das Land NRW trägt die kompletten Herstellungs- und Betriebskosten. Außerdem werden die Kosten für Sicherheit und Betreuung inklusive eigener Kinderbetreuungs- und Schulangebote durch das Land NRW finanziert. Dadurch wird die Kommune zwischen 15,8 und 27,8 Mio. € entlastet. Die Einsparungen bewirken, dass Investitionen in andere wichtige Bereiche unserer Stadt möglich bleiben, wie beispielsweise für Schulen, Freibäder und soziale Angebote.

    Entlastung für Kitas und Schulen

    Schon jetzt arbeiten Kitas und Schulen am Limit durch die Betreuung von Kindern und Jugendlichen aus zugewanderten Familien aufgrund von Flucht und Arbeitsmigration. Die Unterbringung von geflüchteten Menschen in einer ZUE entlastet unsere Kitas und Schulen erheblich. Die in einer ZUE untergebrachten Kinder und Jugendlichen werden direkt in der Einrichtung betreut und beschult. Dies verschafft unseren Kitas und Schulen die dringend benötigte Entlastung.

    Höhere Sicherheit und bessere Betreuung

    Eine ZUE mit 360 Geflüchteten wird rund um die Uhr durch einen eigenen Sicherheitsdienst mit 6 Mitarbeitenden begleitet. Dies trägt im Vergleich zu einer dezentralen Unterbringung ohne Sicherheitsdienst maßgeblich zu mehr Sicherheit bei. Im Regelfall sind zur Betreuung und Integration zusätzlich bis zu 6 Fachkräfte im Einsatz.

    Geringere Aufnahmeverpflichtung und eine Atempause für Alle

    Durch die Einrichtung einer ZUE entfällt für die Stadt die Aufnahmeverpflichtung für geflüchtete Menschen für ca. 3 Jahre. Damit verbleiben dauerhaft insgesamt weniger geflüchtete Menschen in unserer Stadt. Das bedeutet in dieser Zeit: Keine neuen Wohncontainer. Keine Schaffung zusätzlicher Plätze in Kitas und Schulen. Kein städtischer Aufwand für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung. Damit besteht auch für die bereits zugewanderten Menschen eine Chance auf mehr Unterstützung und damit bessere Integration.

    Fazit

    Neben den Einsparungen in Millionenhöhe lässt sich zusammenfassend sagen, dass die Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Menschen viele Vorteile bietet. Sie entlastet unsere Kitas und Schulen. Sie sorgt für mehr Sicherheit und eine bessere Betreuung. Sie bewirkt eine geringere Aufnahmeverpflichtung für unsere Stadt.

    All diese Punkte sprechen eindeutig dafür, dass eine ZUE der bessere Weg ist, um unsere Stadt zukunftsfähig und lebenswert zu gestalten.

    Deshalb bitten wir Sie, sich für die Einrichtung einer ZUE zu entscheiden!

    Das machen Sie, indem Sie beim Bürgerentscheid NEIN ankreuzen.

  • SPD-Fraktion 

    Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,  

    die SPD-Fraktion spricht sich für die Einrichtung einer zentralen Unterbringungseinheit des Landes mit 360 Plätzen auf einem Grundstück "Im Mersch" aus.

    Wieso stimmt die SPD dafür?

    Durch die Einrichtung der ZUE bleibt die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten.  Nach aktualisierten Berechnungen der Stadtverwaltung ergeben sich, falls die ZUE nicht errichtet wird, aufgrund der dann erforderlichen eigenwirtschaftlichen dezentralen Unterbringung geflüchteter Menschen in Rheda-Wiedenbrück - bezogen auf die Laufzeit von 10 Jahren - Mehraufwendungen von rund 15,8 Mio. Euro im Vergleich zur Unterbringung in der ZUE.  Diese Einsparungen ergeben sich auch, wenn weniger Flüchtlinge kommen, da wir Ersatzbauten für abgängige Unterkünfte errichten müssen. Wer die Zustimmung zur ZUE verweigert, steht in der Pflicht, tragfähige Alternativen – sei es durch konkrete Einsparvorschläge oder realistische Mehreinnahmen – aufzuzeigen, um die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu verhindern.

    Unsere Kita- und Schulsysteme erhalten die dringend benötigte Atempause. Bereits jetzt arbeiten die beiden Systeme am Limit, weitere Zugänge können aktuell kaum noch verkraftet werden. Wir benötigen eine Zeit ohne externe Zugänge, um die Systeme auch durch den Zugang von neuen Fachkräften stabilisieren zu können.

    Und was ist mit der Sicherheit?

    Die Flüchtlinge in einer ZUE werden mit einem Personalschlüssel von 1:10 betreut. In der ZUE werden Freizeitangebote gemacht. Diese bieten wir in dezentralen kommunalen Unterkünften nicht an. Wir haben keinen Sicherheitsdienst in unseren Unterkünften. Gleichwohl muss auch aus unserer Sicht aufgrund der allgemeinen Sicherheitslage in der Stadt das Personal im Ordnungsamt verstärkt werden. Dies hat aber nichts mit der ZUE oder Flüchtlingen zu tun. Die allgemein schwindende Sicherheit/Ordnung hat mit vielen Entwicklungen, u. a. der zunehmenden Verrohung in unserer Gesellschaft zu tun. Zusätzliche Belastungen durch eine ZUE ergeben sich nach Aussagen der Kommunen, die eine ZUE vor Ort haben, nicht.

    Die Gefahr einer Überlastung der Sozialsysteme in Rheda-Wiedenbrück (z. B. Ärzte, Notdienst) ist nicht gegeben, da die Flüchtlinge in der ZUE ärztlich betreut werden.

    Es geht nur um das "Wie" der Unterbringung von Flüchtlingen. Das „Ob“ wird von Land und Bund entschieden. Eine zusätzliche Belastung für Rheda-Wiedenbrück aufgrund der besonderen Situation der Arbeitsmigration sehen wir durch die ZUE nicht. Diese sehen wir eher, wenn kommunale Kapazitäten in der dezentralen Unterbringung gebunden werden.

    Ja, es werden 360 Personen in kurzer Zeit aufgenommen, ohne das primäre Ziel sie zu integrieren. Das stimmt. Dennoch wird Sprachunterricht in der ZUE angeboten werden. Auch hindert niemand Bürgerinnen und Bürger, dort ehrenamtlich tätig zu werden, wenn sie es möchten.

    Das Argument des Erhalts des Naherholungsgebietes „Im Mersch“, der landwirtschaftlichen Flächen und des Tierschutzes greift nicht: Die betroffene Fläche ist langfristig als Gewerbefläche vorgesehen. Da dort ohne ZUE dezentrale Unterkünfte für Flüchtlinge entstehen werden, wird die Fläche als Ersatzstandort für abgängige Unterkünfte ebenfalls versiegelt. Im Rahmen der Baugenehmigung wird Natur- und Tierschutz ausreichend geprüft werden müssen.

    Deshalb stimmen Sie bitte „Pro ZUE“. Es ist die beste Lösung für die Stadt Rheda-Wiedenbrück!

  • FDP-Fraktion

    Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück bekennt sich zum Grundrecht auf Asyl und zur humanitären Hilfe für Schutzsuchende. Unsere liberale Haltung verpflichtet zu Solidarität und Selbstverantwortung zugleich. Projekte prüfen wir pragmatisch auf ihre Umsetzbarkeit und Folgen. Vor diesem Hintergrund hat die FDP im Rat mehrheitlich gegen die Errichtung der geplanten Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) mit 360 Plätzen gestimmt.

    Die aktuellen Zahlen der Verwaltung zeigen, dass ein massiver Neubau weniger nötig ist als angenommen. In den vergangenen Monaten sind im Schnitt nur etwa 16 Geflüchtete pro Monat hinzugekommen. Gleichzeitig sind die zentralen Landesunterkünfte, aus denen die Kommunen Zuweisungen erhalten, derzeit nur zu rund 65 % ausgelastet. Diese rückläufigen Zugangszahlen – unter anderem bedingt durch den Rückgang der Flüchtlingsbewegungen aus Krisenregionen – legen nahe, dass der Bedarf an neuen Unterkünften geringer ist, als es ursprünglich geplant wurde.

    Hinzu kommen Sicherheits- und Integrationsaspekte, die gegen eine zentrale Großunterkunft sprechen. Eine Unterkunft mit hunderten Bewohnern auf engem Raum bindet erhebliche Ressourcen, da Kontrollen und Betreuung stark intensiviert werden müssten. Auch wenn das Land einen Großteil der Kosten hierfür trägt, handelt es sich am Ende um unsere Steuergelder. Auch die Integration würde leiden: Erfahrungsgemäß lassen sich Menschen in kleineren, dezentralen Einheiten schneller in Ausbildung, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe einbinden, während eine hohe Personendichte Konflikte und Isolation fördert.

    Die Stadtverwaltung weist auf erhebliche Einsparungen hin, wenn eine ZUE eingerichtet wird. Diese Einsparungen sind in Zeiten von knappen Haushaltsmitteln nicht von der Hand zu weisen, dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass in dieser Debatte andere Faktoren – wie Sicherheit und Integrationschancen vor Ort – im Vordergrund stehen müssen. Ob sich die prognostizierten Einsparungen tatsächlich ergeben werden, hängt zudem von den Regelzuweisungen ab, die derzeit rückläufig sind. Insoweit erachten wir eine valide Prognose über die Haushaltsauswirkungen als sehr schwierig.

    Wir plädieren daher für den Ausbau dezentraler, integrationsfreundlicher Unterbringungslösungen. Die Verwaltung selbst nennt als Alternative das Schaffen weiterer kleiner Einheiten (z.B. Modulbauten für rund 80 Personen) und den Ausbau vorhandener kommunaler Kapazitäten. Diesem Ansatz schließen wir uns an: Durch die Verteilung auf mehrere Standorte können Geflüchtete ortsnah versorgt und nachhaltiger integriert werden, ohne einzelne Stadtteile über Gebühr zu belasten.

    Kurzum: Die FDP-Ratsfraktion achtet das Asylrecht und steht zu humanitärer Hilfe. Die vorliegenden Zahlen und Überlegungen zeigen jedoch, dass eine 360-Plätze-ZUE unter den aktuellen Bedingungen unverhältnismäßig wäre. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Integrationsförderung und der kommunalen Verantwortung lehnen wir das ZUE-Projekt ab. Vor dem Bürgerentscheid appellieren wir an die Bürgerinnen und Bürger, das Vorhaben kritisch zu prüfen und verantwortungsvoll abzustimmen.

    Über allem steht aber ein klarer Appell: Lassen wir uns unsere weltoffene, tolerante und vielfältige Stadtgesellschaft in dieser Frage nicht von Gruppierungen oder Parteien spalten, denen es in Wahrheit nicht um eine sachliche Auseinandersetzung mit der ZUE geht, sondern die hierin ein Ventil sehen, um pauschal gegen das Grundrecht auf Asyl zu hetzen.

  • Fraktion Die Linke

    Wohl keine Maßnahme hat in den letzten Jahren unsere Stadtgemeinschaft mehr polarisiert als der geplante Bau der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Rheda-Wiedenbrück. Wir meinen: Es gibt gute Argumente FÜR das Projekt – und auch gewichtige Argumente GEGEN den Bau einer solch großen Heimstatt für Schutzsuchende aus den Krisengebieten dieser Welt! Über das Für und Wider hat man Sie bereits ausführlich an anderer Stelle in diesem Schreiben informiert. Wir wollen nicht mit Wiederholungen des oft Gehörten und Gesagten Ihre Zeit vergeuden.

    In unserer Fraktion wurde die Entscheidung – Ja oder Nein – kontrovers diskutiert und wir haben keine einheitliche Meinung dazu entwickeln können! Die Abstimmung darüber ist jetzt aus den Händen des Stadtrats in die Entscheidungsgewalt von Ihnen, den Bürgern dieser Stadt, gelegt. Eine Empfehlung wollen wir deshalb auch nicht aussprechen, sondern wir meinen, das muss jeder von Ihnen ganz eigenständig entscheiden – aber wie? Wir sind überzeugt: „In einem Zwiespalt zwischen dem Herzen und dem Verstand folge dem Herzen”. (Swami Vivekananda)

Stellungnahme der Verwaltung:

  • Stadtverwaltung

    Jede Kommune in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel geflüchtete Menschen aufzunehmen. Es stellt sich für die Stadt Rheda-Wiedenbrück also nicht die Frage ob weitere Geflüchtete aufgenommen werden, sondern wie diese Aufnahme in Rheda-Wiedenbrück in den kommenden zehn Jahren organisiert wird.

    Von 2014 bis 2024 kamen durchschnittlich 248 Personen pro Jahr nach Rheda-Wiedenbrück, 173 Personen zogen aus städtischen Unterkünften aus. D.h. es gab einen Nettozuwachs im Durchschnitt von 75 Personen pro Jahr. Es ist nicht planbar, wie viele Geflüchtete in den kommenden Jahren kommen werden. Aber angesichts zunehmender Konflikte, politischer Instabilität und wirtschaftlicher Krisen ist mit einem weiteren Zuzug von Geflüchteten in den nächsten zehn Jahre zu rechnen.

    Wenn Sie mit „Ja“ stimmen, wird die Stadt Rheda-Wiedenbrück diese Geflüchteten selbst dezentral in städtischen Unterkünften und angemieteten Wohnraum unterbringen und betreuen. Die damit verbundenen Kosten tragen die Rheda-Wiedenbrücker Steuerzahler. Wenn Sie mit „Nein“ stimmen, bringt die Bezirksregierung Detmold im Auftrag des Landes NRW max. 360 Geflüchtete für längstens zehn Jahre in der ZUE am Standort „Im Mersch“ unter. Die damit verbundenen Kosten trägt das Land NRW.

    Warum befürwortet die Verwaltung die Einrichtung einer ZUE?

    • Erhöhte Planungssicherheit: 360 Geflüchtete werden für zehn Jahre 1:1 auf die Aufnahmequote der Stadt angerechnet und kommen NICHT zusätzlich nach Rheda-Wiedenbrück. Es müssen keine zusätzlichen städtischen Unterkünfte gebaut werden.
    • Besserer Betreuungsstandard: In einer ZUE ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Fachpersonal sowie ein 24/7-Sicherheitsdienst gewährleistet. Darüber hinaus werden Freizeitangebote, Sprachkurse, schulnahe Angebote und Kinderbetreuung angeboten. Die Stadt kann diesen Standard bei einer dezentralen Unterbringung nicht bieten.
    • Kitas und Schulen werden entlastet: In den letzten zehn Jahren waren mehr als ein Drittel aller Geflüchteten (38 %) in Rheda-Wiedenbrück Kinder unter 16 Jahren mit Anspruch auf Betreuung und Schulbildung. Eine ZUE bietet eigene Kita- und schulnahe Bildungsangebote. Die städtischen Bildungssysteme werden nicht weiter belastet.
    • Finanzielle Entlastung: Für die kommunale Unterbringung wären erhebliche Mittel aufzubringen. Die Einrichtung einer ZUE spart der Stadt – je nach jährlichem Zugang an Geflüchteten – zwischen rd. 16 Mio. € und 28 Mio. € über einen Zeitraum von zehn Jahren. Diese Beträge resultieren u.a. aus eingesparten Kosten für Unterbringung, Personal, Sozialleistungen und Krankenhilfe. 
    • Entlastung des örtlichen Wohnungsmarktes: Geflüchtete, die der Stadt zugewiesen werden, benötigen Wohnraum. Eine ZUE vermeidet diese zusätzliche Belastung des Wohnungsmarktes. Die Geflüchteten in einer ZUE werden anderen Kommunen zugewiesen.

    Fazit:

    Die Stadtverwaltung empfiehlt aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht die Errichtung einer ZUE des Landes NRW am Standort „Im Mersch“. Sie stellt in Abwägung aller Vor- und Nachteile die bessere Option dar, denn eine Ablehnung der ZUE führt NICHT dazu, dass der Stadt weniger Flüchtlinge in den nächsten zehn Jahren zugewiesen werden.

Stellungnahmen der Parteien ohne Fraktionsstatus:

  • AfD

    Der AfD-Kreisverband Gütersloh und die AfD im Stadtrat von Rheda-Wiedenbrück sprechen sich entschieden gegen die geplante Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge aus.

    Wir stehen solidarisch hinter den Interessen der Bürgerinitiative und der Anwohner, die sich vehement gegen dieses Vorhaben wehren. Obwohl die Vorteile der Kostentragung durch das Land und die kontingentmäßige Anrechnung der untergebrachten Menschen auf die Zuweisungsrate auf der Hand liegen, sehen wir erhebliche Risiken in der Unterbringung von fast 500 Menschen auf engem Raum. Die Belastungsgrenze ist bereits deutlich überschritten, und die sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen sind nicht mehr tragbar.

    Wir fordern den Bürgermeister auf, ein klares Signal zu setzen, dass die Kapazitätsgrenzen der Unterbringung erreicht sind. Es ist dabei unerlässlich, dass die berechtigten Interessen der Anwohner berücksichtigt werden und keine weiteren Belastungen entstehen. Die Stadt und die Bürger haben bereits ihren Beitrag geleistet – und zwar mehr als genug. Wir haben schon jetzt überfüllte Unterkünfte, überforderte Schulen und Kitas sowie eine Verwaltung, die am Limit arbeitet. Wie viel mehr sollen wir noch stemmen?

    Das Problem lässt sich nicht mit noch mehr geleisteter Hilfsbereitschaft der Bürger und emsigeren Einsatz der Verwaltung lösen. Die Belastung ist schlichtweg zu hoch geworden. Es wirkt angesichts dessen geradezu paradox, dass die Stadt Rheda-Wiedenbrück im Jahr 2021 dem Bündnis der sogenannten „sicheren Häfen“ beigetreten ist.

    Die AfD im Kreis Gütersloh und im Stadtrat von Rheda-Wiedenbrück unterstützen die Anliegen der Bürgerinitiative und setzen sich für eine Lösung ein, die für alle Beteiligten tragbar ist.

  • FWG

    folgt in Kürze