Informationen über die mögliche Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes
In der Ratssitzung am 02.12.2024 hat sich der Stadtrat mehrheitlich für die Errichtung einer ZUE und deren Betrieb durch die Bezirksregierung ausgesprochen. Der Betrieb der ZUE ist auf die Dauer von 10 Jahren und eine Höchstbelegung von 360 Menschen begrenzt. (siehe unten: Ratssitzungen vom 2. und 9. Dezember.)
Der Entschluss wurde gefasst vor dem Hintergrund, dass die Stadt verpflichtet ist, zugewiesene Flüchtlinge aufzunehmen. Bei den eigenen Unterbringungseinrichtungen (städtische Holzständer- oder Containerbauten für jeweils ca. 60 Menschen und zugemietete Wohnungen) stößt die Stadt an ihre Grenzen, ebenso bei der Zahl der Kita- und Schulplätze sowie der für die Betreuung nötigen Mitarbeiter.
Wird eine ZUE errichtet, übernimmt die Bezirksregierung die Betreuung der dort lebenden Flüchtlinge, sorgt für erste Sprach- und Integrationskurse und trägt alle anfallenden Kosten. Zugleich werden die dort untergebrachten maximal 360 Personen 1:1 auf die Aufnahmeverpflichtung der Stadt angerechnet.
Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss
Die Bürgerinitiative „In Vielfalt ohne Angst“ hat gegen den Ratsbeschluss ein Bürgerbegehren initiiert. Es richtet sich gegen den Ratsentscheid zur Errichtung der ZUE vom 02.12.2024. Der Rat hat am 09.12. die vorläufige Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Die Bürgerinitiative hat zwischenzeitlich mit 5.348 gültigen Unterschriften das notwendige Quorum erreicht. Daher hat der Rat am 31.03.25 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Da der Rat mehrheitlich seinen Beschluss für die ZUE bestätigt hat, kommt es nun zu einem Bürgerentscheid. Er wird bis zum 30.06.2025 in Form einer Briefwahl durchgeführt. Dieser Bürgerentscheid wäre erfolgreich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen sich im Sinne des Entscheides ausspricht und wenn diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Bürger*innen beträgt.
Ablauf
Bei dem Bürgerentscheid zur ZUE sind gemäß der Gemeindeordnung NRW und der Satzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die in Rheda-Wiedenbrück wohnen, stimmberechtigt. Es handelt sich um den gleichen Personenkreis, der auch bei der Kommunalwahl wahlberechtigt ist.
Zum Bürgerentscheid ZUE werden zunächst Informationsmaterialien zusammengestellt. Dafür haben die Fraktionen, die Bürgerinitiative und der Bürgermeister Zeit bis Anfang Mai, ihre Stellungnahmen zu verfassen. Mitte Mai wird das Abstimmungsverzeichnis erstellt. Ab Anfang Juni werden dann die notwendigen Abstimmungsunterlagen per Post an alle ca. 39.000 Abstimmungsberechtigten verschickt. Die Antwort muss bis zum 30. Juni 2025, 12 Uhr wieder an das Rathaus zurückgesandt werden.
Die Auswertung erfolgt unmittelbar im Anschluss.