Bis 2045 will Deutschland klimaneutral werden. Um das zu schaffen, soll die Wärmewende beschleunigt werden, denn die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 % des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil der CO2 Emissionen.
Kommunale
Wärmeplanung
Der Rat der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat am 14.03.2022 die klimapolitischen Zielsetzungen für die Stadt Rheda-Wiedenbrück formuliert und beschlossen (V-54/2022). Das Hauptziel besteht in der Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen im gesamten Stadtgebiet bis hin zur Klimaneutralität. Außerdem soll dieselbe Menge Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet erzeugt werden, wie im Stadtgebiet verbraucht wird.
Um einer klimaneutralen Wärmeversorgung deutschlandweit näher zu kommen, wurden alle Länder über das Wärmeplanungsgesetz des Bundes dazu verpflichtet sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Durch das Gesetz zur Einführung einer kommunalen Wärmeplanung in NRW wird diese Verpflichtung auf die Kommunen übertragen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück wird hierdurch verpflichtet spätestens bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Durch die Erstellung der energetischen Quartierskonzepte für die Quartiere Rheda-Nord, Rheda-Süd und Wiedenbrück wurden die ersten groben Potenziale für mögliche Wärmenetze ermittelt. Die kommunale Wärmeplanung wird auf diesen Erkenntnissen aufbauen sowie das gesamte Stadtgebiet einbeziehen.
Ein Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück wird dabei von dem erfahrenen Beratungsunternehmen d-fine GmbH unterstützt. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden diese über eine Software-Lösung der ENEKA Energie & Karten GmbH visualisiert und veröffentlicht.

Bausteine der kommunalen Wärmeplanung:
1. Eignungsprüfung
Bei der Eignungsprüfung werden vorab Gebiete indentifizert, die aufgrund ihrer Struktur für eine Versorgung durch ein Wärmenetz wahrscheinlich nicht geeignet sind. Gebiete, die potentiell für die Versorgung über ein Netz geeignet sind, werden in weiteren Planungsschritten genauer betrachtet.
2. Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden die derzeitigen Wärmebedarfe und Verbräuche sowie die vorhandenen Erzeugungsanlagen und eingesetzte Energieträger ermittelt.
3. Potentialanalyse
In der Potentialanalyse werden die Möglichkeiten zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Quellen, zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme und zur zentralen Wärmeversorgung betrachtet.
4. Zielszenario
Mit den Erkenntnissen aus Eignungsprüfung, Bestands-/ und Potentialanalyse wird anschließend ein Zielszenario entwickelt. Das Zielszenario beschreibt die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung. Dabei werden die angestrebten Versorgungsarten, unter Berücksichtigung des prognostizierten zukünftigen Energiebedarfs, gebietsweise dargestellt.
5. Umsetzungsstrategie
Im Einklang mit dem Zielszenario wird abschließend eine Umsetzungsstrategie entwickelt. Im Rahmen der Umsetzungsstrategie werden unter anderem Betreibermodelle für zukünftige Wärmenetze erörtert und Maßnahmen beschrieben, deren Umsetzung für die Umgestaltung der Wärmeversorgungsinfrastruktur nötig sein werden.
Es ist vorgesehen die Stadtgesellschaft und die Akteure der Energieversorgung im Rahmen des Planungsprozesses umfangreich zu beteiligen und zu informieren. Sobald Termine für etwaige Beteiligungsformate feststehen, werden diese über die lokale Presse sowie auf dieser Seite bekanntgemacht.
Termine
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Ihre Ansprechpersonen für Fragen und Anregungen:
Bitte richten Sie Ihr Anliegen an das Postfach klima@rh-wd.de.
Häufig gestellte Fragen:
WAS IST DIE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG UND WOZU DIENT SIE?
Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument, um bis 2045 die Wärmeversorgung kosteneffizient, nachhaltig, bezahlbar, resilient und treibhausgasneutral zu gestalten. Das erfordert, dass die aktuell vorherrschenden fossilen Energieträger, die zur Wärmeproduktion für Gebäude und industrielle Prozesse eingesetzt werden, schrittweise durch erneuerbare Energien ersetzt werden. In Rheda-Wiedenbrück wird für alle Gebäude ermittelt, welcher Wärmebedarf und Wärmeverbrauch vorliegt. Basierend auf diesen Daten wird eine Strategie entwickelt, wie die treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sichergestellt werden kann.
WIE BETRIFFT MICH ALS HAUSBESITZER DIE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Instrument, das den Bürgern und Bürgerinnen von Rheda-Wiedenbrück helfen soll. Wenn Sie in Erwägung ziehen, ein Haus zu bauen oder Ihre Heizung zu wechseln, wird Ihnen zukünftig eine Karte zur Verfügung stehen, die Auskunft darüber gibt, welche Heizoptionen in Ihrer Umgebung empfohlen werden.
GIBT ES FÜR MICH ALS BÜRGER FRISTEN UND PFLICHTEN?
Das Wärmeplanungsgesetz sieht aktuell keine Fristen und Pflichten für die Bürger und Bürgerinnen vor. Nach § 23 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) haben die Ergebnisse der Wärmeplanung keine rechtliche Verbindlichkeit. Ein Anspruch auf eine in der Wärmeplanung dargelegte Versorgung besteht nicht.
WIE WERDEN DIE BÜRGERINNEN UND BÜRGER IN DEN PROZESS DER KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG EINGEBUNDEN?
Vorschläge, Fragen und Bedenken der interessierten Öffentlichkeit werden in die Ausgestaltung des Prozesses der kommunalen Wärmeeinplanung einfließen. Einerseits werden die Bürgerinnen und Bürger anhand verschiedener Formate über den aktuellen Planungsstand informiert, andererseits wird es eine Möglichkeit zur direkten Beteiligung am Planungsprozess geben. Weitere Informationen hierzu folgen.
WER IST FÜR DIE ERSTELLUNG DER WÄRMEPLANUNG ZUSTÄNDIG?
Für die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung in Rheda-Wiedenbrück ist die Stadtverwaltung, Abteilung Klima, Mobilität und Stadterneuerung zuständig. Begleitet und unterstützt wird der Prozess von dem externen Dienstleister d-fine GmbH. Darüber hinaus liefert der Austausch mit weiteren Akteuren im Stadtgebiet Erkenntnisse, die im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung berücksichtigt werden.
WELCHE AKTEURE SIND AN DER KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG BETEILIGT?
Damit die kommunale Wärmeplanung gelingt, ist die Beteiligung von Akteuren und Akteurinnen unerlässlich. In Rheda-Wiedenbrück werden Akteure aus folgenden Bereichen eingebunden:
- Bürgerinnen und Bürger
- Energieversorger und Netzbetreiber
- Abwärme Produzenten
- Große Wärmeverbraucher aus der Industrie
- Erneuerbare Energien Gemeinschaften
- Wohnbaugesellschaften
- Gemeindeverbund
WAS PASSIERT MIT MEINEN DATEN IM RAHMEN DER KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG?
Um einen geeigneten Wärmeplan zu erstellen, ist eine Darstellung des Status Quo unerlässlich. Daher werden im Rahmen der Daten zu Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverbräuchen, und zu Gebäuden (z.B. Baujahr, der Gebäudetyp (Einfamilienhaus/Mehrfamilienhaus), die Nutzung (privat/gewerblich), und die aktuelle Energieversorgung) erhoben. Im Wärmeplan werden diese Daten aggregiert dargestellt, sodass der öffentliche Plan keinen Rückschluss auf die Daten einzelner Haushalte erlaubt.
WELCHE RECHTLICHE GRUNDLAGE BEEINFLUSST DIE KOMMUNALE WÄRMEPLANUNG?
Die rechtliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung ist das Wärmeplanungsgesetz und das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG). Diese Gesetze wurden entwickelt, um die Wärmeplanung strukturiert und verbindlich zu regeln. Darüber hinaus wird die Wärmeplanung durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflusst.