Fördermöglichkeiten
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Aktiv für Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück

Der Antragszeitraum beginnt am 25.08. und läuft bis zum 25.09.2025.

Hinweis: Sie haben vom 25.08.2025 bis 25.09.2025 Zeit einen Antrag zu stellen. Das Einreichungsdatum ist nicht ausschlaggebend für eine Förderung. Sofern das Förderbudget ausreicht, werden alle Anträge geprüft. Sollte das Budget überschritten werden, wird per Losverfahren entschieden.

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück fördert die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Die Förderrichtlinie umfasst folgende Bereiche 

Sanierung: Fenster | Türen | Dämmung

Erneuerbare Energien: Balkonkraftwerke | Speicher  für PV-Anlagen

Klimafolgenanpassung: Regenwassernutzung | Dach-/ Fassadenbegrünung | Baumpflanzungen | Flächenentsiegelung 

Mobilität: Lastenfahrrad | Fahrradanhänger

Sonderförderung: Dein Klimaschutzprojekt

Die Förderbedingungen sind in der zugehörigen Förderrichtlinie  nachzulesen. 

Bitte lesen Sie sich die Richtlinie vor Antragsstellung sorgfältig durch.

Ihre Ansprechpartner:

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Förderprogramme des Kreis Gütersloh

ALTBAUNEU des Kreis Gütersloh

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Förderprogramme der Landesregierung

Über die Bezirksregierung Arnsberg finden sie Förderungen des Landes NRW. 

Förderprogramme der Bundesregierung

Zur Unterstützung von erneuerbaren Energien, energetischen Sanierungsmaßnahmen und alternativen Heizsystemen stehen zahlreiche Förderprogramme zur Verfügung. Die Förderungen erfolgen in der Regel in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten. Eine Übersicht zu den Förderprogrammen und den entsprechenden Richtlinien finden sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.