Aktiv für Klimaschutz in Rheda-Wiedenbrück
Der Antragszeitraum beginnt am 25.08. und läuft bis zum 25.09.2025.
Hinweis: Sie haben vom 25.08.2025 bis 25.09.2025 Zeit einen Antrag zu stellen. Das Einreichungsdatum ist nicht ausschlaggebend für eine Förderung. Sofern das Förderbudget ausreicht, werden alle Anträge geprüft. Sollte das Budget überschritten werden, wird per Losverfahren entschieden.
Die Stadt Rheda-Wiedenbrück fördert die Umsetzung von Maßnahmen für mehr Klimaschutz. Die Förderrichtlinie umfasst folgende Bereiche
Sanierung: Fenster | Türen | Dämmung
Erneuerbare Energien: Balkonkraftwerke | Speicher für PV-Anlagen
Klimafolgenanpassung: Regenwassernutzung | Dach-/ Fassadenbegrünung | Baumpflanzungen | Flächenentsiegelung
Mobilität: Lastenfahrrad | Fahrradanhänger
Sonderförderung: Dein Klimaschutzprojekt
Die Förderbedingungen sind in der zugehörigen Förderrichtlinie nachzulesen.
Bitte lesen Sie sich die Richtlinie vor Antragsstellung sorgfältig durch.