Kinder- und Jugendförderplan
KJFÖP

Der zweite Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt mindestens bis zum 31.12.2026.

Mit dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan wird die finanzielle Förderung der freien Träger durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück geregelt.
Er umfasst die inhaltliche und fachliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in den vier Handlungsfeldern:

• Offene Kinder- und Jugendarbeit
• Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
• Jugendsozialarbeit
• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Finanziell gefördert werden:

• Erholungsfreizeiten
• Angebote im Rahmen der Sommerferienspiele
• Internationale Jugendbegegnungen
• Bildungsmaßnahmen
• Kinder- und Jugendveranstaltungen
• Besuch kultureller Veranstaltungen
• JugendleiterInnenausbildungen

• Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit

• Bau und Einrichtung
• Unterhaltung
• Anschaffung von Geräten und Material