Beratung bei trennung
und scheidung

Mütter und Väter haben gem. § 17 SGB VIII Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder Jugendlichen sorgen.

Wenn es in der Familie bei Trennung oder Scheidung in der Familie kriselt, bietet der Allgemeine Soziale Dienst - als eine Abteilung des Jugendamtes - Beratung in Fragen der Bewältigung von Konflikten zwischen den Eltern und des verantwortungsvollen Umgangs mit der elterlichen Sorge an und beteiligt sich auch an Verfahren vor dem Familiengericht.

Gemeinsam mit den Eltern und -je nach Alter- gemeinsam mit den Kindern nach Lösungen gesucht. Dabei steht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift des betroffenden Kindes.

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