Im Alltag benötigen Mütter manchmal eine schriftliche Bestätigung, dass sie das alleinige Sorgerecht für ihr nichteheliches Kind haben, z.B. für die Beantragung eines Reisepasses. Diese schriftliche Bestätigung (auch Negativbescheinigung, Negativtestat oder Sorgerechtsbescheinigung genannt) wird von dem Jugendamt ausgestellt, in dessen Bezirk das Kind lebt.
Die schriftliche Bestätigung senden wir Ihnen gerne zu. Hierzu benötigen wir lediglich folgende Angaben des Kindes:
- Vorname und Familienname
- gegebenenfalls einen abweichenden ehemaligen Familiennamen
- Geburtsdatum
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail, wenn Sie eine Bescheinigung benötigen oder Fragen haben.
Hinweis:
Eine solche Bescheinigung kann jedoch nur ausgestellt werden, wenn die Mutter mit dem Vater (auch nach der Geburt des Kindes) nicht verheiratet war oder eine Vaterschaft zu keinem Zeitpunkt bestanden hat. Bestand dennoch einmal die gemeinsame elterliche Sorge zum anderen Elternteil, kann vom Jugendamt die Alleinsorge nicht bestätigt werden. Auch dann nicht, wenn die elterliche Sorge dem anderen Elternteil vom Gericht entzogen wurde. In diesem Fall können Sie allerdings den Gerichtsbeschluss als Nachweis nutzen.