Fachstelle bestellte Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Die Fachstelle bestellte Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige berät in allen Fragen hinsichtlich einer bestellten Vormundschaft oder Pflegschaft.
Eine Vormundschaft (§§ 1773 ff BGB) bezeichnet die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (Mündel), der die eigene Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für das Vermögen dieser Person.
Sie ist somit wie die elterliche Sorge voll umfassend und beinhaltet die Vermögenssorge und die Personensorge (§1631 BGB).
Eine Pflegschaft (§§ 1909 – 1921 BGB) unterscheidet sich von einer Vormundschaft dadurch, dass diese nur den Schutz eines begrenzten Kreises von Angelegenheiten zum Gegenstand hat. Sie bezieht sich auf einzelne Bereiche, zum Beispiel die Gesundheitssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.