Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Sind die Eltern nicht verheiratet, ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft erforderlich.
Die Anerkennung der Vaterschaft zu einem "nichtehelichen“ Kind erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, die kostenfrei bei den folgenden Stellen möglich ist:
- bei jedem Jugendamt (für die Stadt Rheda-Wiedenbrück beim Fachbereich Jugend, Bildung und Sport)
- bei jedem Amtsgericht
- bei jedem Standesamt
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
- bei jedem Notar (hier können jedoch Gebühren entstehen)
Zu einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ist neben der Erklärung des Vaters auch die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Die ebenfalls kostenfreie und in urkundlicher Form abzugebende Zustimmungserklärung kann auch gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung bei den genannten Stellen aufgenommen werden. Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung sind bereits vor Geburt des Kindes möglich.