Förderung der erziehung in der Familie

Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen gem. § 16 SGB VIII Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden.

Die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes - eine Abteilung des Jugendamtes beraten Eltern mit Kindern bei Erziehungsfragen, aber auch Jugendliche bei Sorgen und Problemen im familiären Alltag, sowie junge Volljährige bei Schwierigkeiten in der Verselbständigung.

Die Fachkräfte intervenieren in Konfliktsituationen, beraten bei Erziehungsproblemen, informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten und vermitteln an weitere kompetente Stellen.

Die Beratung soll dazu beitragen, dass Eltern ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen und Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.

Ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen, sind hierbei wichtige Leitlinien der Arbeit.

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift des betroffenden Kindes.

Abteilungsleitung Allgemeiner Sozialer Dienst

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Bezirkssozialarbeit

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Pflegekinderdienst

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Unbegleitete Minderjährige (UMA)

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Fachstelle 35a Eingliederungshilfe

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Fachstelle Frühe Hilfen und Beratung 8b

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Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis)

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