Lockdown
ausgelaufen

Vorübergehender "Lockdown" im  Kreis Gütersloh ausgelaufen

Die Beschränkungen der Coronaregionalverordnung ("Lockdown", s.u.) sind am 29. Juni bis zum 7. Juli verlängert worden. Eine weitere Verlängerung wird es nicht mehr geben, teilt die Landesregierung mit. Auf Klage eines Gewerbetreibenden hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss die für das Gebiet des Kreises Gütersloh geltende nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Regionen mit besonderem Infektionsgeschehen (Coronaregionalverordnung) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Ab dem 8. Juli gelten also wieder die allgemeinen Einschränkungen der Corona-Schutzverordnung bzw. des NRW-Plans.

Wegen der hohen Infektionszahlen im Umfeld des Lebensmittelkonzerns Tönnies hatte die Landesregierung am 23. Juni für den Kreis Gütersloh einen begrenzten "Lockdown" angeordnet. Die erheblich ausgeweiteten Testkapazitäten haben gezeigt, dass der Virus weiter vor allem im Umfeld des Betriebes verbreitet ist und nur beschränkt auf die allgemeine Bevölkerung übergegriffen hat. Da jedoch die Zahl von mehr als 50 Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner
eines Kreises innerhalb einer Woche überschritten wurde, ordnete die Landesregierung mit der Coronaregionalverordnung verschiedene Beschränkungen an.

Mitte Juni waren die Infektionszahlen unter den im Fleischwerk Tönnies Beschäftigten sprunghaft angestiegen. Nachdem betriebsinterne Maßnahmen keine Eindämmung mehr boten, schloß der Kreis das Werk. Zudem wurden für 14 Tage auch die Kindergärten und Schulen geschlossen, um die Ausbreitung der Pandemie durch Kinder der Beschäftigten zu verhindern.

Die Beschäftigten und ihre Angehörigen wurden zunächst für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. In der Folge wurden zahlreiche Tests veranlaßt. Neben den mobilen Teams, die alle Wohnungen der Betroffenen aufsuchten, konnten sich auch alle Einwohner in zeitweise zehn Testzentren im Kreis auf Corona testen lassen.