Quarantäne
Nach  großem COVID-Ausbruch

Aktuelle Informationen zur Quarantäne

Nachdem zeitweise rund 4.000 Menschen in Rheda-Wiedenbrück unter Quarantäne standen, sind die Zahlen wieder auf ein normales Maß zurückgefallen. Ende August sind kreisweit weniger als 50 Menschen in häuslicher Quarantäne.

Mitte Juni bis Ende Juli 2020 sah das noch anders aus. Durch den massenhaften Corona-Ausbruch waren Maßnahmen in einem  in Deutschland bisher (in ihrem Umfang) einzigartigen Maßstab erforderlich:

Hier ein Rückblick auf die zentralen Maßnahmen:

Quarantäne soll Pandemie eindämmen

Die Allgemeinverfügung des Kreises, alle Tönnies-Mitarbeitenden und deren Haushaltsangehörigen in häusliche Quarantäne abzusondern, ist am Freitag, 17. Juli, um 24 Uhr ausgelaufen. Mit dem Auslaufen der Verfügung dürfen ab Samstag, 18. Juli, 0 Uhr alle bislang in Quarantäne Befindlichen ihre Häuser und Wohnungen wieder verlassen.

Aber diejenigen, die durch eine konkrete Einzelverfügung weitere Tage in häuslicher Quarantäne verbringen müssen, gilt die Verpflichtung, in Quarantäne zu verbleiben, weiterhin. Für alle anderen ist die Quarantäne beendet. Wichtig: Der Kreis Gütersloh stellt keine Entlassbescheinigungen mehr aus. Die Quarantäne endet damit mit Ablauf der in der Einzelverfügung angegeben Frist.

Wegen zahlreicher Coronafälle in der Produktion waren zunächst am 16. Juni der Schlachthof geschlossen und alle Mitarbeitenden dort unter Quarantäne gestellt worden. Am 19. Juni wurde die Quarantäne auf alle Mitarbeitenden des Konzerns einschließlich der Leitung ausgedehnt.

Quarantäne stufenweise beendet

Die Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh hat für die in Quarantäne Befindlichen folgende Festlegungen getroffen: Ab dem 2. Juli dürfen einige Mitarbeitende des Unternehmens Tönnies die behördlich auferlegte Quarantäne verlassen. Diejenigen, die vom Kreisgesundheitsamt von der Quarantäne freigestellt sind, führen eine diesbezügliche Bescheinigung mit sich.

Ab dem 2. Juli dürfen Personen die Quarantäne verlassen, die in der Zeit vom 16. bis zum 20. Juni positiv auf das Coronavirus getestet wurden und mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Die Ansteckungsgefahr besteht bei dieser Personengruppe nicht mehr.

In einem weiteren Schritt dürfen dann Personen, die ab dem 21. Juni von den mobilen Teams positiv auf das Virus getestet wurden, die Quarantäne 14 Tage nach dem Testdatum verlassen.

Die Kontaktpersonen der ursprünglich Infizierten verbleiben bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. So sollen potenzielle weitere Infektionsketten vermieden werden.


Aktuell stellen die Teams des Ordnungsamtes und des Fachbereichs Soziales und Bürgerservice mit Unterstützung der Polizei die entsprechenden Bescheinigungen über die Aufhebung bzw. die Verlängerung der Quarantäne zu.

Anmerkung:
Über die Beendigung der Quarantäne erhalten die betroffenen Personen eine individuelle Bescheinigung.

Die Verlängerung der Quarantäneanordnungen für die Personen, die bis zum 21.6 noch nicht getestet wurden, erfolgt über eine Allgemeinverfügung des Landes NRW, alle hiervon betroffenen Personen erhalten hierüber ebenfalls eine entsprechende Information.


Test vor Quarantäneende

Vor dem Auslaufen der Quarantäneverordnung haben die mobilen Teams eine erneute Testreihe gestartet. 40 Teams besuchten zunächst schwerpunktmäßig die Wohnungen der Tönnies-Beschäftigten, in denen ausschließlich negativ getestete Mitarbeiter beziehungsweise Haushaltsangehörige leben. Die negativ Getesteten benötigten nach ihrer 14-tägigen Quarantäne ein erneutes negatives Testergebnis. Nur wenn der erneute Test aller Haushaltsangehörigen negativ war, konnte die Quarantäne aufgehoben werden. Die Personen wurden vom Ordnungsamt informiert, wann ihre Quarantäne endet. Von den Personen, die in bislang ausschließlich negativ getesteten Haushalten lebten, war das größte Unverständnis geäußert worden, dass die Quarantäne für sie nicht automatisch nach 14 Tagen endet, wenn man die letzten 48 Stunden keine Symptome hatte. Dies ist jedoch in der entsprechenden Landesverfügung zur Quarantäne zu finden. Hintergrund: Sie können auch nach den ersten negativen Testergebnissen noch positiv werden.

Innerhalb weniger Tage wurden  zunächst die bereits seit längerem in Quarantäne befindlichen Personen getestet. Dann folgten Haushalte, die in der Öffentlichkeit noch nicht im Blick waren, aber täglich dem Kreis gemeldet werden – entweder von den kommunalen Ordnungsämtern oder den Betroffenen selbst:  Viele Betroffene haben sich selbst unter der eigens dafür eingerichteten E-Mailadresse gemeldet.

Die Befunde der Testkampagnen wurden im Kreishaus sorgfältig ausgewertet. Diese Ergebnisse – fast alle negativ – wurden laufend an die Ordnungsämter der Kommunen übermittelt. Diese informierten dann umgehend die Personen, die die Quarantäne verlassen dürfen.