Aktuelle Informationen zur Quarantäne
Nachdem zeitweise rund 4.000 Menschen in Rheda-Wiedenbrück unter Quarantäne standen, sind die Zahlen wieder auf ein normales Maß zurückgefallen. Ende August sind kreisweit weniger als 50 Menschen in häuslicher Quarantäne.
Mitte Juni bis Ende Juli 2020 sah das noch anders aus. Durch den massenhaften Corona-Ausbruch waren Maßnahmen in einem in Deutschland bisher (in ihrem Umfang) einzigartigen Maßstab erforderlich:
Hier ein Rückblick auf die zentralen Maßnahmen:
Quarantäne soll Pandemie eindämmen
Die Allgemeinverfügung des Kreises, alle Tönnies-Mitarbeitenden und deren Haushaltsangehörigen in häusliche Quarantäne abzusondern, ist am Freitag, 17. Juli, um 24 Uhr ausgelaufen. Mit dem Auslaufen der Verfügung dürfen ab Samstag, 18. Juli, 0 Uhr alle bislang in Quarantäne Befindlichen ihre Häuser und Wohnungen wieder verlassen.
Aber diejenigen, die durch eine konkrete Einzelverfügung weitere Tage in häuslicher Quarantäne verbringen müssen, gilt die Verpflichtung, in Quarantäne zu verbleiben, weiterhin. Für alle anderen ist die Quarantäne beendet. Wichtig: Der Kreis Gütersloh stellt keine Entlassbescheinigungen mehr aus. Die Quarantäne endet damit mit Ablauf der in der Einzelverfügung angegeben Frist.
Wegen zahlreicher Coronafälle in der Produktion waren zunächst am 16. Juni der Schlachthof geschlossen und alle Mitarbeitenden dort unter Quarantäne gestellt worden. Am 19. Juni wurde die Quarantäne auf alle Mitarbeitenden des Konzerns einschließlich der Leitung ausgedehnt.
Quarantäne stufenweise beendet
Die Gesundheitsbehörde des Kreises Gütersloh hat für die in Quarantäne Befindlichen folgende Festlegungen getroffen: Ab dem 2. Juli dürfen einige Mitarbeitende des Unternehmens Tönnies die behördlich auferlegte Quarantäne verlassen. Diejenigen, die vom Kreisgesundheitsamt von der Quarantäne freigestellt sind, führen eine diesbezügliche Bescheinigung mit sich.
Ab dem 2. Juli dürfen Personen die Quarantäne verlassen, die in der Zeit vom 16. bis zum 20. Juni positiv auf das Coronavirus getestet wurden und mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Die Ansteckungsgefahr besteht bei dieser Personengruppe nicht mehr.
In einem weiteren Schritt dürfen dann Personen, die ab dem 21. Juni von den mobilen Teams positiv auf das Virus getestet wurden, die Quarantäne 14 Tage nach dem Testdatum verlassen.
Die Kontaktpersonen der ursprünglich Infizierten verbleiben bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. So sollen potenzielle weitere Infektionsketten vermieden werden.