laufende Projekte
aktuelle Stände

Auf dieser Seite möchten wir Sie gerne darüber informieren, welche Maßnahmen des ISEKs Innenstadt Rheda sich in der Umsetzungsphase befinden.

  • A 4 - Spiellinie durch die Innenstadt

    In der Innenstadt sind insgesamt zu wenig attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche vorhanden. Neben den Kindern und Jugendlichen ist der Fokus auch auf weitere Alters- und Bevölkerungsgruppen zu legen, um im Ganzen Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten in der Innenstadt zu schaffen. In der Vergangenheit wurde bereits ein Konzept für die Ausübung der Sportart Parcours in der Innenstadt und ein Grünkonzept (2017/ 2018) für die Innenstadt mit Maßnahmenvorschlägen für Spielräume formuliert. Diese Konzepte sollten als Grundlage dienen und wurden zu einem ganzheitlichen Konzept „Spiellinie durch die Innenstadt“ zusammengefasst. Eine erste Station kann über das "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstadt" durch Fördermittel des Landes entstehen.

    Die Spiellinie können Sie hier herunterladen.

    Aktueller Stand: Das Konzept wurde vom ABS beschlossen. Die Spiellinienstation am Rathausplatz wurde Mitte Dezember fertiggestellt. Statt über Städtebauförderung geschah die Umsetzung über das Förderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte" mit einer Förderung i.H.v. 90 statt 50 Prozent.

  • A 7.1 – Machbarkeitsstudie Rathausquartier

    Das ISEK führt fünf entwickelte Szenarien auf, die Lösungssätze von (Teil-) Abriss bis (Teil-) Standortverlegung sowie zur Umnutzung des Rathausumfeldes vorsehen. Diese Szenarien weiterzudenken sollte Bestandteil der Machbarkeitsstudie Rathausquartier sein. Allerdings haben sich die aktuellen pandemischen Umstände auf die Arbeitsweisen ausgewirkt. Zudem steht die Verwaltung seit wenigen Jahren vor einer weiteren Herausforderung. Die Kapazitäten an Räumlichkeiten und eingerichteten Arbeitsplätzen sind ausgeschöpft. Daher soll die Machbarkeitsstudie darauf fokussiert werden, welche Arbeitsweisen in den nächsten Jahren sich für die Stadtverwaltung als sinnvoll erweisen und welche Auswirkungen dies auf die räumlichen Kapazitäten im Rathaus hat. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, scheinen weitere Planungen wie z.B. zu Änderungen des Rathauses selbst und zur Umfeldgestaltung als sinnvoll.

    Aktueller Stand: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen die Maßnahme aus der Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsübersicht zu streichen (vgl.V-182/2023).

  • A 8.1 – Wettbewerb Schloßstraße

    Ziel des Wettbewerbs sollen Entwürfe zur zukünftigen Quartiersentwicklung sein, in denen die Übergänge zur historischen Altstadt, zum Residenzschloss und zu dessen Park mit Flusslauf der Ems herausgearbeitet werden sollen. Die Übergänge sollen nicht nur eine positive Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürger bewirken, sondern auch bei Besucher*innen. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Umgang mit dem kulturhistorisch wertvollen Drostenhof in Verbindung mit der Park-Palette Schulte-Mönting-Straße. In einem ersten Schritt wurde die Verfahrensbetreuung des Wettbewerbs an das Büro WoltersPartner GmbH aus Coesfeld vergeben.

    Aktueller Stand: Sobald wichtige Fragen im Bereich "Verkehr in Rheda" geklärt sind, ist die Fortführund des Wettbewerbs vorgesehen.

  • A 9.1 – Rahmenplan „Einkaufen und Wohnen an der Kolpingstraße“

    Das vorangegangene Wettbewerbsergebnis ist unter anderem für die zukünftige Entwicklung des Innenstadtbereiches von zentraler Bedeutung. Die städtebauliche Einordnung in die Umgebung und die Anbindung des Standortes an den zentralen Innenstadtbereich sind von besonderer Wichtigkeit. Hinzu kommt die Neustrukturierung einer Fläche zwischen der Kolpingstraße und der Innenstadt (katholisches Gemeindezentrum). Es zeichnen sich Potenziale, Entwicklung und Handlungsbedarfe ab, die durch einen Rahmenplan zusammengebracht und thematisiert werden sollen.

    Aktueller Stand: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen die Maßnahme aus der Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsübersicht zu streichen (vgl.V-182/2023). Die Maßnahme wurde offiziell abgebrochen.

  • A 11.2 – Untersuchung der Situation des temporären Wohnraums im Untersuchungsgebiet und beispielhafte Umsetzung der Erkenntnisse des gesamtstädtischen Konzeptes

    Als Basis für die Untersuchung gelten das gesamtstädtische Konzept und dessen Erkenntnisse. Die wesentliche Aufgabe besteht demzufolge darin, die Ergebnisse auf die räumliche Ebene der Innenstadt zu überführen und am konkreten Beispiel umzusetzen.

    Aktueller Stand: Der Ratsbeschluss, um die Maßnahme aus der Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsübersicht zu streichen, wurde in seiner Dezember-Sitzung 2022 gefasst. Die Beantragung einer Umschichtung der gewährten Fördermittel auf einen anderen Zuwendungsbescheid wird vorbereitet.

  • B 1 – Quartiersmanagement

    Um die Ziele für die Entwicklungen in der Innenstadt zu erreichen und eine Umsetzung des komplexen ISEK-Programms sicherzustellen, wurde ein Quartiersmanagement aufgebaut. Parallel dazu bildet das Quartiersmanagement im Stadtteilbüro Rheda eine Informations- und Anlaufstelle vor Ort mit offener Sprechstunde und einem Angebot an Einzelterminen. Zudem ist das Quartiersmanagement an der Eigentümeraktivierung und –beratung beteiligt und unterstützt bei der Bürger- und Akteursbeteiligung. Optimaler Weise begleitet ein Quartiersmanagement den Prozess über den gesamten Zeitraum hinweg. Seit Mai 2020 steht das Stadtteilbüro montags und mittwochs in der offenen Sprechstunde und zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung für Beratungsgespräche am Großen Wall 5 in Rheda zur Verfügung. Zu den Aufgaben des Stadtteilbüros zählen vor allem die Beratung (privater) Dritter im Rahmen der ISEK-Projekte „Verfügungsfonds“ sowie das „Fassaden- und Hofflächenprogramm“. Weitere Infos erhalten Sie hier.

    Aktueller Stand: Das Beratungsangebot wird seit Anfang des Jahres von Frau Cron, Abt. Klima, Mobilität und Stadterneuerung fortgeführt. Für 2024 sind neben der offenen Sprechstunde ein Terminangebot und diverse Maßnahmen im Rahmen "Öffentlichkeitsarbeit" vorgesehen. Zum Jahreswechsel wird ein Bericht über die Tätigkeiten und Aktionen formuliert.

  • B 3 – Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft

    Eines der wesentlichen Ziele des ISEKs ist, die zentralen Funktionen der Innenstadt Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie zu stärken. Die aktive Mitarbeit der Händler und Gewerbetreibenden und Eigentümer der Innenstadt ist dabei ein grundlegender Baustein zur Zielerreichung. Um den Akteuren in Rheda eine Organisationsform zu geben und somit auch die Trägerschaft für eigene Projekte zu ermöglichen, wurde im ISEK die Maßnahme der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) formuliert.

    Aktueller Stand: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 beschlossen die Maßnahme aus der Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsübersicht zu streichen (vgl.V-182/2023). Die Maßnahme wurde offiziell abgebrochen.

  • B 4 – Verfügungsfonds „Attraktive Innenstadt“

    Mit dem Verfügungsfonds sollen privat motivierte Maßnahmen finanziell unterstützt werden, die zur Entwicklung und Aufwertung der Rhedaer Innenstadt beitragen. Bürger*innen, Gewerbetreibende, Immobilieneigentümer*innen und sonstige Akteure sollen die Chance erhalten, sich aktiv mit ihren Ideen einbringen zu können. Weitere Informationen erhalten Sie beim Stadtteilbüro.

    Aktueller Stand: Die Fortführung der Maßnahme ab 2024 bis einschließlich 2025 wurde ins Programm der Städtebauförderung 2023 aufgenommen, der offizielle Zuwendungsbescheid ist Mitte Juli bei der Stadtverwaltung eingegangen.

  • B 5 – Pilotprojekt „Wohnen in der Innenstadt“

    Wohnen spielt in der Innenstadt Rheda eine zentrale Rolle, vor allem in der Altstadt. Die Innenstadt ist geprägt von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbau. Die Innenstadt Rheda kann als Innenstadt der kurzen Wege auf Grund guter Erreichbarkeit von sozialen und kulturellen Infrastruktureinrichtungen sowie Nahversorgungseinrichtungen beschrieben werden. Dieses Potential sollte weiterhin genutzt und gestärkt werden. Ziel der Maßnahme ist es, Wohnen in der Innenstadt für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen attraktiv zu machen und zu ermöglichen. Es sollen zwei Konzepte für die beispielhafte Umgestaltung bzw. Umnutzung von erhaltenswerter Bestandsgebäude für innerstädtisches Wohnen erarbeitet werden. Ein weiteres Ziel ist es, den Eigentümer*innen auch die Vorteile von Bestands(um)nutzungen näherzubringen. Neben den beiden Konzepten, die zum Teil von Eigentümer*innen finanziert werden, soll noch eine Broschüre mit guten Beispielen und nützlichen Hinweisen für Eigentümer*innen erstellt werden. Der Fokus liegt nicht auf Abriss und Neubau.

    Aktueller Stand: Diese Maßnahme wurde auf ihren Mehrwert/ ihre Notwendigkeit geprüft (vgl. V-220/2022). Die Umsetzung wird nicht mehr weiterverfolgt (Ratsbeschluss am 12.12.2022).

  • B 10 – Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit/ Bürgerforum Bleichstraße

    Es soll eine neue Planungs- und Gestaltungsphase für das Quartier Bleichstraße eingeleitet werden, mit dem Ziel, ebenerdige Parkplätze zu erhalten und dem vorhandenen Baum- und Grünpflanzenbestand mehr Raum für einen vitaleren Wuchs zu ermöglichen. Dafür sollen die Parkplätze und die Grünzone geeignet umgestaltet werden. Ziel ist die qualitative Aufwertung durch eine grüne Gestaltung der Freiflächen sowie der vorhandenen Vernetzung als auch die Schaffung von Aufenthaltsqualität. Hierfür ist eine zweistufige Bürgerbeteiligung mit externer Moderation (Landschaftsarchitektur) vorgesehen. Das Ergebnis sollen skizzenhafte Entwürfe sein.

    Aktueller Stand: Die Verwaltung prüft die vorgelegten Entwürfe und bereitet gemeinsam mit dem Büro das zweite Bürgerforum vor. Dieses ist für das Ende des ersten bzw. für den Beginn des zweiten Quartals geplant.

  • C 2.1 b - Straßenumbau Bahnhofstraße, 2. Bauabschnitt (mitte)

    Bahnhofstraße und Wenneberstraße weisen derzeit in weiten Teilen Defizite im Bereich der Verkehrssicherheit und der städtebaulichen Situation auf. Darüber hinaus entspricht die vorhandene Bausubstanz nicht mehr den heutigen Anforderungen. Daher wird in mehreren Bauabschnitten die grundhafte Erneuerung und Umgestaltung dieser Straßenraumzüge mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Ansprüche der verschiedenen Nutzergruppen umfangreich zu erfüllen, ausgeführt. Die Maßnahme ist Teil des „Grünen Rings“, welcher im ISEK als Leitziel formuliert wurde, welches eine einheitliche Gestaltung der Straßenräume bedeutet.

    Aktueller Stand: Die Maßnahme ist vollständig umgesetzt worden.

  • C 17 – Aufwertung Bahnunterführung Herzebrocker Straße

    Auf Basis von politischen Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, für die Unterführung Herzebrocker Straße ein kostengünstigeres Beleuchtungskonzept zu erarbeiten: Das Konzept wurde vereinfacht und die Kosten somit gesenkt. Qualität der Beleuchtung sollte nicht verloren gehen. Das Ergebnis wurde der Politik vorgestellt und von ihr beschlossen. Auch sollen Instandsetzungsmaßnahmen an der Bahnunterführung durchgeführt werden.

    Aktueller Stand: Die Vorbereitung zur Umsetzung der Maßnahme laufen derzeit.

  • D 1 – Haus- und Hofflächenprogramm

    Durch das Haus- und Hofflächenprogramm sollen Eigentümer motiviert werden, die Fassaden der Gebäude so zu renovieren bzw. zu sanieren, dass eine gestalterische Aufwertung der Gebäudesubstanz und damit auch des Stadtbildes der Innenstadt erreicht werden kann. Zudem sind viele Blockinnenbereiche der Innenstadt in hohem Maße versiegelt und dienen allein dem Abstellen von Autos und Mülltonnen. Ziel ist es daher, die Qualität von Balkonen, Loggien und Terrassen durch begrünte und ruhige Blockinnenbereiche zu erhöhen und die sommerliche Aufheizung der Gebäudeblöcke zu verringern. Interessierte Eigentümer*innen bekommen weitere Infos hier und beim Stadtteilbüro.

    Aktueller Stand: Für das Programm ist weitere Öffentlichkeitsarbeit in Arbeit, um weitere Interessenten gewinnen zu können. Auch 2024 werden wieder Eigentümer*innen von Immobilien mit hohem und mittleren Handlungsbedarf im Fördergebiet persönlich angeschrieben.

  • D 4.1 – Barrierefreie Erschließung des Bürogebäude Bahnhof

    Beim Bahnhof Rheda handelt es sich um ein historisches Gebäude im Eigentum der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Neben der Funktion als Eingangsgebäude zu den Gleisanlagen der DB wird es im EG als Fahrradstation, Bistro, Reisebüro und DB-Agentur sowie als Bürofläche für die Stadtverwaltung mit Publikumsverkehr genutzt. Das OG wird ebenfalls als Büroflächen für die Stadtverwaltung mit Publikumsverkehr und in einer kleineren Teilfläche als Bereitschaftsraum für das DRK am Wochenende genutzt. Das Dachgeschoss ist als Aufenthaltsraum nicht nutzbar und dient der Unterbringung von Gebäudetechnik.

    Durch die zentrale Lage und optimalen Verkehrsanbindung bietet der Bahnhof sehr gute Grundvoraussetzungen für die Nutzung durch die Verwaltung mit intensivem Publikumsverkehr. Großes Manko des Objektes ist aber die nicht barrierefreie Erschließung des Obergeschosses für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen. Aufgabenstellung einer Machbarkeitsstudie im Jahr 2020 war es zu überprüfen, ob und wie eine barrierefreie Erschließung des Obergeschosses ermöglicht werden kann. In der Machbarkeitsstudie wurde eine barrierefreie Erschließung durch eine nachträglich einzubauende Aufzugsanlage erarbeitet. Die Aufzugsanlage wird im Bereich hinter dem Treppenraum platziert.

    Mit dem Ratsbeschluss konnte diese Maßnahme ins ISEK aufgenommen werden.

    Aktueller Stand:  Die ehem. Büroräume des DRK konnten in KW 03 durch die Stadtverwaltung bezogen werden. Auf Grund von noch nicht zu bestimmenden Lieferzeiten des Fahrstuhls wird eine Fertigstellung dieser Arbeiten für Frühsommer 2024 erwartet.

  • D 4.2 – Umbau ehem. Räume DRK zur Nutzung für die Verwaltung

    Ergänzt wird die Planung Barrierefreie Erschließung durch die Überplanung der nur am Wochenende durch das DRK genutzten Bereitschaftsräume im direkten Anschluss an die neue Aufzugsanlage. Hier entstehen neben vollwertigen Arbeitsplätzen flexible temporäre Arbeitsplätze sowie ein Wartebereich für Publikum und eine Besprechungszone. Die Erweiterung der Nutzfläche für die Verwaltung ermöglicht einen wirtschaftlicheren Betrieb des Aufzuges und ergänzt wichtige Funktionen, die im bisher genutzten Raumbestand nicht realisierbar sind. Diese Maßnahme wurde im September 2021 zur Förderung angemeldet.

    Mit dem Ratsbeschluss konnte diese Maßnahme ins ISEK aufgenommen werden.

    Aktueller Stand:  Die ehem. Büroräume des DRK konnten in KW 03 durch die Stadtverwaltung bezogen werden. Auf Grund von noch nicht zu bestimmenden Lieferzeiten des Fahrstuhls wird eine Fertigstellung dieser Arbeiten für Frühsommer 2024 erwartet.

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