abgeschlossene Projekte
bereits umgesetzt

Auf dieser Seite möchten wir Sie über bereits abgeschlossene Maßnahmen des ISEKs Innenstadt Rheda informieren.

  • A0 – Wettbewerb Quartier Bleichstraße

    Als Grundlage für die Entwicklung der in der Innenstadt gelegenen Flächen des Quartiers Bleichstraße wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Ziel war es, ein städtebauliches Konzept für eine zukunftsweisende Wohn- und Geschäftsbebauung mit attraktiven öffentlichen Räumen in der Innenstadt und deren Anbindung und Verknüpfung zu den umliegenden Geschäfts- und Wohnbereichen zu erhalten. Für die heutigen Anlieger (Hotels, Restaurants, Einzelhandel, Anwohner) ist zudem die Lösung der Stellplatzfrage von zentraler Bedeutung. Von einer Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses wurde jedoch Abstand genommen.

  • A 2.1 - Verkehrskonzept Innenstadt Rheda

    Im Verkehrskonzept sollen grundlegende Aussagen zur Gestaltung und Typologie der einzelnen Straßenzüge getroffen werden, welche die weitere Planungsarbeit und den Abstimmungsprozess zwischen den verschiedenen Akteuren erleichtern sollen. Zudem sollen funktionale Fragestellungen zu den Themen Typisierung/ Hierarchisierung der Straßen, ruhender Verkehr sowie Verkehrsführung im Bereich Kreuzungspunkt Oelder Straße/ Schloßstraße gefunden werden. Ergebnisse von durchzuführender Öffentlichkeitsbeteiligung sind in das Verkehrskonzept eingeflossen. Ziel des Verkehrskonzeptes war es, die verschiedenen verkehrsbezogenen Fragestellungen zu klären (Umgang mit den Parkdecks, Verkehrsführung Berliner Straße…), welche im Rahmen der ISEK-Erstellung nicht abschließend beantwortet werden konnten und die entsprechend benötigten Grundlagendaten zu ermitteln.

    Den Schlussbericht finden Sie hier.

  • A 2.2 - Gestaltungskonzept Stadtmobiliar und Orientierungsstelen

    Das Gestaltungskonzept Stadtmobiliar soll ein grundlegendes Gestaltungsmuster für das Stadtmobiliar festlegen. Hierzu gehören die Benennung von Typen sowie die Formulierung von Leitlinien für die Stellung und Anordnung des Mobiliars im öffentlichen Raum. Des Weiteren soll auf die funktionalen, technischen und wirtschaftlichen Faktoren des Mobiliars eingegangen werden und ob z.B. vorhandene Schilder ersetzt werden müssen oder sie sich in die Orientierungssteelen integrieren lassen. Eine besondere Bedeutung kommt dabei den Wegweisern zu, da festgestellt wurde, dass die Orientierung in der Innenstadt verbessert werden muss. Es soll daher ein Gestaltungskonzept für Orientierungsstelen für Fußgänger und Radfahrer entwickelt werden, die alle wichtigen wegweisenden Hinweise (Sehenswürdigkeiten, Hinweise Stadtrundgang, Einrichtungen, Parkplätze, Stadtplan, etc.) enthält.

    Das Gestaltungskonzept Stadtmobiliar und Orientierungsstelen inkl. dem Beleuchtungskonzept finden Sie hier.

  • A 2.3 - Gestaltungskonzept Gebäude, Werbung, Außengastronomie

    Es werden grundlegende Aussagen zur Gestaltung getroffen, welche die weitere Planungsarbeit und den Abstimmungsprozess zwischen den verschiedenen Akteuren erleichtern sollen. Die Aussagen der übergeordneten Gestaltungskonzepte sollen in die weitere Entwurfsplanung für geplante Baumaßnahmen einfließen. Das Gestaltungskonzept gliedert sich inhaltlich in zwei Teile: Ein Gestaltungskonzept für Gebäude, Einfriedungen, Werbung und Außengastronomie und sowie die Prüfung des Entwurfs zur Gestaltungssatzung hinsichtlich der Regelungstiefe. Ein zu berücksichtigender Aspekt ist der Übergang zwischen privatem und öffentlichem Raum, daher sind auch Einfriedungen und Vorgärten mit einzubeziehen. Die Gestaltleitlinien sowie die Gestaltungssatzung wurden im Rat am 05.10.2021 beschlossen.

    Die Gestaltleitlinien sowie die Gestaltungssatzung finden Sie hier.

  • A 3 – Beleuchtungskonzept Innenstadt

    Ziel ist es, die Leuchten in der Innenstadt Schritt für Schritt zu vereinheitlichen. Ein weiterer Fokus soll auf die Sonderformen von Licht in der Innenstadt gelegt werden. Im Lichtkonzept soll dargestellt werden, welche Art der Lichtgestaltung zur Aufwertung der Innenstadt beiträgt, besondere Atmosphären schafft und bedeutende Gebäude qualitätsvoll betonen kann. Nicht zuletzt bildet der Aspekt der Sicherheit in öffentlichen Raumen einen wichtigen Bestandteil der Untersuchung.

    Das Gestaltungskonzept Stadtmobiliar und Orientierungsstelen ink. dem Beleuchtungskonzept finden Sie hier.

  • A 5 – Qualifizierungsverfahren zur gestalterischen Aufwertung der Bahnunterführungen

    Ziel ist es, die heute stark in die Jahre gekommenen Bahnunterführungen „Herzebrocker Straße“ und „Pixeler Straße“ im Stadtteil Rheda gestalterisch aufzuwerten, so dass sie künftig nicht mehr als Angsträume, sondern als einladende Tore zur Innenstadt wahrgenommen werden. Wesentliche Defizite liegen in einer unattraktiven Beleuchtung sowie beschädigten und verwahrlosten Wandflächen. Aufgabe war es, Lösungen zur gestalterischen Aufwertung zu finden. Das Wettbewerbsverfahren wurde 2020 durchgeführt.

  • A 9.2 – Wettbewerb Kolpingstraße

    Vorangestellt an die Rahmenplanung Kolpingstraße (ISEK-Maßnahme A 9.1) wurde ein Wettbewerb durchgeführt, den der Investor veranlasst und finanziert hat. Ziel war es, so die Anordnung der Neubebauung zu definieren. Das überarbeitete Wettbewerbsergebnis wurde in der Sitzung des Bau-, Stadtentwicklungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 18.06.2020 beschlossen.

  • A 11.1 – Entwicklung eines Konzeptes zur dezentralen Unterbringung von temporärem Wohnraum

    Geplant war die Erstellung eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Unterbringung von temporären Wohnraum. Auf Grund der im Jahr 2020 angestrebten gesetzlichen Änderungen auf Bundes- und Landesebene, welches sich wiederum auf die Beschäftigungsverhältnisse und Unterbringung von Werksarbeitern auswirken sollte, wurde die Konzepterstellung nicht weiterverfolgt. Der vorliegende Bericht spiegelt die derzeitige bzw. bisherige Situation des temporären Wohnraums in Rheda-Wiedenbrück wider.

  • B 2 – Umsetzung Glücksspielstaatsvertrag, Reaktivierung der frei werdenden Fläche

    Im Stadtgebiet von Rheda-Wiedenbrück existieren heute bereits zahlreiche Spielhallen und ähnliche Vergnügungsstätten. Um die Situation in beiden Innenstadtbereichen nicht weiter zu schärfen, benötigte es ein Konzept, welches auch Vorschläge zur planungsrechtlichen Umsetzbarkeit aufzeigt. Das Konzept wurde am 21.05.2021 vom Rat der Stadt beschlossen.

  • B 7 – Garten der Kulturen






    Der Garten der Kulturen ist ein gemeinschaftliches Projekt aus Verwaltung und privaten Akteuren und bildet einen neuen Grünraum im Zentrum von Rheda. Auf einer Fläche angrenzend an der Wenneberschule ist der Garten entstanden. Beim Garten der Kulturen handelt es sich um ein „Urban Gardening“-Projekt: Ein öffentlich zugänglicher Garten, in dem interessierte Hobbygärtner*innen mitgärtnern können. Die landschaftsgärtnerischen Arbeiten zur Vorbereitung für die Nutzung des Gartens sind abgeschlossen. Die Verwaltung konnte als Partner die Wenneberschule und den Verein „Willkommen in Rheda-Wiedenbrück e.V.“ gewinnen. Weitere Hobbygärtner*innen können ebenfalls mitgärtnern. Die offizielle Eröffnung fand am 07.05.2022 statt. Erste Bepflanzungen wurden bereits vorgenommen. Sie wollen mitgärtnern? Weitere Infos erhalten Sie beim Verein „Willkommen in Rheda-Wiedenbrück e.V.“ (info@willkommen-rhwd.de)

  • C 1 - Doktorplatz

    Der Neugestaltung des Doktorplatzes kommt eine besondere Bedeutung zu. Der Platz muss seine repräsentative Funktion als historisches Verbindungselement zwischen Schloss und Innenstadt und als Raum für Außengastronomie, Feste und Veranstaltungen ebenso erfüllen können, wie seiner Bedeutung als „Wohnzimmer“ des Altstadtquartiers gerecht werden. Die Eröffnung des neugestalteten Doktorplatzes fand im Mai 2020 statt. Durch das Stadtmodell, welches im Februar 2022 gesetzt wurde, wird der Platz komplettiert.

  • C 2.1 – Straßenumbau Bahnhofstraße – erste Bauabschnitte

    Bahnhofstraße und Wenneberstraße weisen derzeit in weiten Teilen Defizite im Bereich der Verkehrssicherheit und der städtebaulichen Situation auf. Darüber hinaus entspricht die vorhandene Bausubstanz nicht mehr den heutigen Anforderungen. Daher wird in mehreren Bauabschnitten die grundhafte Erneuerung und Umgestaltung dieser Straßenraumzüge mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Ansprüche der verschiedenen Nutzergruppen umfangreich zu erfüllen, ausgeführt. Die Maßnahme ist Teil des „Grünen Rings“, welcher im ISEK als Leitziel formuliert wurde, welches eine einheitliche Gestaltung der Straßenräume bedeutet. Der erste Bauabschnitt (C 2.1 a) wurde im Oktober 2021 wieder für den Verkehr frei gegeben. Mit den Arbeiten am zweiten Bauabschnitt (C 2.1 b) soll im Herbst 2022 begonnen werden.

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