Der zweite Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt mindestens bis zum 31.12.2026.
Mit dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan wird die finanzielle Förderung der freien Träger durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück geregelt.
Er umfasst die inhaltliche und fachliche Ausrichtung der Kinder- und Jugendarbeit in den vier Handlungsfeldern:
• Offene Kinder- und Jugendarbeit
• Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit
• Jugendsozialarbeit
• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Finanziell gefördert werden:
• Erholungsfreizeiten
• Angebote im Rahmen der Sommerferienspiele
• Internationale Jugendbegegnungen
• Bildungsmaßnahmen
• Kinder- und Jugendveranstaltungen
• Besuch kultureller Veranstaltungen
• JugendleiterInnenausbildungen
• Jugendhäuser der Offenen und der Verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit
• Bau und Einrichtung
• Unterhaltung
• Anschaffung von Geräten und Material
- Antrag erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
- Nachweis erzieherischer Kinder - und Jugendschutz
- Antrag Erholungsfreizeiten
- Nachweis Erholungsfreizeiten
- Antrag Angebote im Rahmen der Sommerferienspiele
- Antrag Besuch kultureller Veranstaltungen
- Nachweis Besuch kultureller Veranstaltungen
- Antrag internationale Jugendbegegnungen
- Nachweis internationale Jugendbegegnungen
- Antrag Kinder- und Jugendveranstaltung
- Nachweis Kinder- und Jugendveranstaltung
- Antrag Bau Einrichtung Jugendhaus
- Nachweis Bau Einrichtung Jugendhaus
- Antrag Geräte und Material
- Nachweis Geräte und Material
- Antrag Betriebskosten mit Fachkraft
- Antrag Betriebskosten ohne Fachkraft



